VO (EU) 2015/288
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Dauer sowie Beginn und Ende des Ausschlusszeitraums
Artikel 3 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die schwere Verstöße gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates oder Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 begangen haben
Artikel 4 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die in der Unionsliste der IUU-Schiffe geführt werden oder deren Schiff die Flagge eines nichtkooperierenden Drittlands führt
Artikel 4a Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die Umweltstraftaten begangen haben
Artikel 5 Unzulässigkeit von Anträgen von Betreibern, die im Rahmen des EFF oder des EMFF einen Betrug begangen haben
Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 6 Berechnung des Ausschlusszeitraums, wenn der Betreiber Eigner von mehr als einem Fischereifahrzeug ist
Artikel 7 Eigentumsübertragung
Artikel 8 Dauerhafter Entzug der Fanglizenz
Artikel 9 Änderung des Ausschlusszeitraums
Kapitel IV
Schlussbestimmungen