Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2015, Umweltmanagement/Allgemein - EU Bund |
Beschluss (EU) 2015/345 der Kommission vom 2. März 2015 zur Änderung der Entscheidungen 2009/563/EG, 2009/564/EG, 2009/578/EG, 2010/18/EG sowie der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU und 2011/383/EU zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1286)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 60 vom 04.03.2015 S. 39)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,
nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Entscheidung 2009/563/EG der Kommission 2 läuft am 30. Juni 2015 ab.
(2) Die Entscheidung 2009/564/EG der Kommission 3 läuft am 30. November 2015 ab.
(3) Die Entscheidung 2009/578/EG der Kommission 4 läuft am 30. November 2015 ab.
(4) Die Entscheidung 2010/18/EG der Kommission 5 läuft am 31. Dezember 2015 ab.
(5) Der Beschluss 2011/263/EU der Kommission 6 läuft am 28. April 2015 ab.
(6) Der Beschluss 2011/264/EU der Kommission 7 läuft am 28. April 2015 ab.
(7) Der Beschluss 2011/382/EU der Kommission 8 läuft am 24. Juni 2015 ab.
(8) Der Beschluss 2011/383/EU der Kommission 9 läuft am 28. Juni 2015 ab.
(9) Die in den Entscheidungen 2009/563/EG, 2009/564/EG, 2009/578/EG und 2010/18/EG sowie den Beschlüssen 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU und 2011/383/EU festgelegten Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen werden derzeit im Hinblick auf ihre Relevanz und Angemessenheit bewertet. Da die Überprüfung der aktuell geltenden, in den genannten Entscheidungen und Beschlüssen festgelegten Umweltkriterien und damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen noch nicht abgeschlossen ist, sollte die Geltungsdauer dieser Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen verlängert werden. Angesichts des unterschiedlichen Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidungen und Beschlüsse empfiehlt es sich, die Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen im Falle der Entscheidung 2009/563/EG bis zum 31. Dezember 2015 und im Falle der Entscheidungen 2009/564/EG, 2009/578/EG und 2010/18/EG sowie der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU und 2011/383/EU bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.
(10) Die Entscheidungen 2009/563/EG, 2009/564/EG, 2009/578/EG und 2010/18/EG sowie die Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU und 2011/383/EU sind daher entsprechend zu ändern.
(11) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 3 der Entscheidung 2009/563/EG erhält folgende Fassung:
"Artikel 3
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe "Schuhe" sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2015."
Artikel 4 der Entscheidung 2009/564/EG erhält folgende Fassung:
"Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe "Campingdienste" sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2016."
Artikel 4 der Entscheidung 2009/578/EG erhält folgende Fassung:
"Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe "Beherbergungsbetriebe" sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2016."
Artikel 3 der Entscheidung 2010/18/EG erhält folgende Fassung:
"Artikel 3
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion