Regelwerk, EU 2015

VO (EU) 2015/2447
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Titel I
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften

Abschnitt 1
Übermittlung von Informationen

Unterabschnitt 1
Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen, Austausch und Speicherung von Daten

Artikel 2 Formate und Codes für die gemeinsamen Datenanforderungen

Artikel 3 Sicherheit der elektronischen Systeme

Artikel 4 Datenspeicherung

Artikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme

Unterabschnitt 2
Registrierung von Personen

Artikel 6 Zuständige Zollbehörde

Artikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer

Abschnitt 2
Zollrechtliche Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen

Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör

Unterabschnitt 2
Entscheidungen auf Antrag

Artikel 10 Elektronische Systeme für Entscheidungen

Artikel 11 Für die Entgegennahme von Anträgen zuständige Zollbehörde

Artikel 12 Annahme des Antrags

Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen

Artikel 14 Konsultation zwischen Zollbehörden

Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung

Unterabschnitt 3
Entscheidungen über verbindliche Auskünfte

Artikel 16 Anträge auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte

Artikel 17 Kohärenz mit bestehenden vZTA-Entscheidungen

Artikel 18 Mitteilung von vUA-Entscheidungen

Artikel 19 Austausch von Daten im Zusammenhang mit vUA-Entscheidungen

Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen

Artikel 21 Elektronisches System für vZTA

Artikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte

Artikel 23 Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen zolltariflichen Einreihung oder Ursprungsbestimmung

Abschnitt 3
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften

Artikel 25 Zufriedenstellendes System der Führung der Geschäftsbücher und Beförderungsunterlagen

Artikel 26 Zahlungsfähigkeit

Artikel 27 Praktische oder berufliche Befähigungen

Artikel 28 Sicherheitsstandards

Artikel 29 Prüfung der Voraussetzungen

Artikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status

Artikel 31 Konsultationsverfahren und Informationsaustausch zwischen Zollbehörden

Artikel 32 Ablehnung eines Antrags

Artikel 33 Kombination beider Arten von Bewilligungen

Artikel 34 Widerruf einer Bewilligung

Artikel 35 Überwachung

Abschnitt 4
Warenkontrolle

Unterabschnitt 1
Zollkontrollen und Risikomanagement

Artikel 36 Elektronisches System für Risikomanagement und Zollkontrollen

Unterabschnitt 2
Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck

Artikel 37 Transitflüge

Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen

Artikel 39 Ankommende Transferflüge

Artikel 40 Abgehende Transferflüge

Artikel 41 Transfer in ein Sport- oder Geschäftsluftfahrzeug

Artikel 42 Transferflüge zwischen Flughäfen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats

Artikel 43 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Transfers

Artikel 44 Gepäckanhänger

Artikel 45 Verzeichnis der internationalen Unionsflughäfen

Unterabschnitt 3
Auf dem Seeweg befördertes Gepäck

Artikel 46 Sportboote

Artikel 47 Transferüberfahrten

Kapitel 3
Währungsumrechnung

Artikel 48 Wechselkurs für Zollzwecke

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen

Kapitel 1
Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Abschnitt 1
Verwaltung von Zollkontingenten

Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten

Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten

Artikel 51 Mengenzuteilungen im Rahmen der Zollkontingente

Artikel 52 Annullierung von Anträgen und Rückgabe ungenutzter zugeteilter Zollkontingentmengen

Artikel 53 Kritischer Zustand von Zollkontingenten

Artikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten

Abschnitt 2
Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren

Artikel 55 Allgemeine Vorschriften über die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren

Artikel 56 Elektronisches System für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Abschnitt 1
Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs

Artikel 57 Ursprungszeugnis für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten

Artikel 58 Übermittlung von Informationen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen

Artikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten

Abschnitt 2
Präferenzieller Ursprung

Artikel 60

Unterabschnitt 1
Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen

Artikel 61 Lieferantenerklärungen und ihre Verwendung

Artikel 62 Langzeit-Lieferantenerklärung

Artikel 63 Ausfertigung von Lieferantenerklärungen

Artikel 64 Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4

Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 66 Prüfung der Lieferantenerklärungen

Artikel 67 Zulassung als ermächtigter Ausführer

Artikel 68 Registrierung von Ausführern außerhalb des Rahmens des APS der Union

Artikel 69 Ersatz von außerhalb des Rahmens des APS der Union ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsdokumenten

Artikel 69a Präferenzursprung von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt werden

Unterabschnitt 2
Pflichten der begünstigten Länder im Rahmen des APS der Union

Artikel 70 Pflicht zur Gewährleistung der Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des REX-Systems

Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung

Artikel 72 Mitteilungspflichten ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers

Artikel 73 Mitteilungspflichten bis zum Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers

Unterabschnitt 3
Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Artikel 74 Verfahren für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses nach Formblatt A

Artikel 75 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung

Artikel 76 Bedingungen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a bei Kumulierung

Artikel 77 Nachweis des Unionsursprungs für die Zwecke der bilateralen Kumulierung und der ermächtigten Ausführer

Unterabschnitt 4
Verfahren bei der Ausfuhr, die im begünstigten Land und in der Union im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Artikel 78 Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon

Artikel 79 Registrierungsverfahren in den begünstigten Ländern und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Unterabschnitt 5

Artikel 80 Datenbank der registrierten Ausführer: Pflichten der Behörden

Artikel 81 Zeitpunkt der Anwendung bestimmter Vorschriften

Artikel 82 Datenbank der registrierten Ausführer: Recht auf Zugang zur Datenbank

Artikel 83 Datenbank der registrierten Ausführer: Datenschutz

Artikel 84 Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Implementierung des Systems des registrierten Ausführers

Artikel 85 Registrierungsverfahren in den Mitgliedstaaten und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Artikel 86 Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer

Artikel 87 System des registrierten Ausführers: Veröffentlichungspflicht

Artikel 88 Automatische Registrierung von Ausführern für ein Land, das zum begünstigten Land des APS der Union wird

Artikel 89 Entzug einer Registrierung

Artikel 90 Automatischer Entzug einer Registrierung bei Streichung eines Landes aus der Liste begünstigter Länder

Artikel 91 Pflichten der Ausführer

Artikel 92 Allgemeine Vorschriften für die Erklärung zum Ursprung

Artikel 93 Erklärungen zum Ursprung bei Kumulierung

Unterabschnitt 6
Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Artikel 94 Vorlage und Geltungsdauer von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder von Erklärungen auf der Rechnung sowie deren verspätete Vorlage

Artikel 95 Ersatz von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung

Artikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder Erklärungen auf der Rechnung

Artikel 97 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt a oder einer Erklärung auf der Rechnung

Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt a oder Erklärungen auf der Rechnung

Unterabschnitt 7
Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union ab dem Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten

Artikel 99 Geltungsdauer einer Erklärung zum Ursprung

Artikel 100 Zulässigkeit einer Erklärung zum Ursprung

Artikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung

Artikel 102 Allgemeine Grundsätze und vom Anmelder zu treffende Vorkehrungen

Artikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung

Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung

Artikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung

Artikel 106 Aussetzung der Präferenzbehandlung

Artikel 107 Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung

Unterabschnitt 8
Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union

Artikel 108 Pflichten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Überprüfung der Ursprungseigenschaft ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers

Artikel 109 Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung

Artikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt a und Erklärungen auf der Rechnung

Artikel 111 Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen für Erzeugnisse, die ihre Ursprungseigenschaft durch Kumulierung erlangt haben

Unterabschnitt 9
Sonstige Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union

Artikel 112 Ceuta und Melilla

Unterabschnitt 10
Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat

Artikel 113 Allgemeine Anforderungen

Artikel 114 Verfahren für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Artikel 115 Einfuhr in Teilsendungen

Artikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise

Artikel 117 Nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Artikel 118 Ausstellung eines Duplikats der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Artikel 119 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung

Artikel 120 Ermächtigter Ausführer

Artikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise

Artikel 122 Ausnahmen vom Ursprungsnachweis

Artikel 123 Abweichungen und Formfehler

Unterabschnitt 11
Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat

Artikel 124 Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise

Unterabschnitt 12
Sonstige Bestimmungen im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat

Artikel 126 Ceuta und Melilla

Kapitel 3
Zollwert der Waren

Artikel 127 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 128 Transaktionswert

Artikel 129 Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis

Artikel 130 Preisnachlässe

Artikel 131 Teillieferungen

Artikel 132 Preisanpassungen für schadhafte Waren

Artikel 133 Bewertung von Bedingungen und Leistungen

Artikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen

Artikel 135 Gegenstände und Leistungen, die zur Herstellung der eingeführten Waren verwendet wurden

Artikel 136 Lizenzgebühren

Artikel 137 Ort des Verbringens der Waren in das Zollgebiet der Union

Artikel 138 Beförderungskosten

Artikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren

Artikel 140 Ablehnung angemeldeter Transaktionswerte

Artikel 141 Zollwert gleicher oder ähnlicher Waren

Artikel 142 Deduktive Methode

Artikel 143 Methode des errechneten Werts

Artikel 144 Schlussmethode

Artikel 145 Belege für den Zollwert

Artikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 147 Elektronische Systeme für Sicherheitsleistungen

Artikel 148 Einzelsicherheit für eine möglicherweise entstehende Zollschuld

Artikel 149 Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld

Artikel 151 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen

Artikel 152 Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen

Artikel 153 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden

Artikel 154 Sicherheits-Referenznummer und Zugriffscode

Abschnitt 2
Gesamtsicherheit

Artikel 155 Referenzbetrag

Artikel 156 Überwachung des Referenzbetrags durch die Person, die zur Leistung der Sicherheit verpflichtet ist

Artikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden

Artikel 158 Höhe der Gesamtsicherheit

Abschnitt 3
Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen

Unterabschnitt 1
Unionsversand

Artikel 159 Berechnung für den Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens

Artikel 160 Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln

Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln

Artikel 162 Gesamtsicherheit

Unterabschnitt 2
Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen

Artikel 163 Haftung der bürgenden Verbände bei TIR-Verfahren

Artikel 164 Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens

Kapitel 2
Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags

Abschnitt 1
Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung

Unterabschnitt 1

Artikel 165 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden

Artikel 166 Zentralstelle zur Koordinierung der ATA- oder CPD-Carnets

Artikel 167 Erhebung sonstiger Abgaben im Unionsversand und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen

Artikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen

Artikel 169 Erhebung sonstiger Abgaben für in das Versandverfahren nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren

Artikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren

Unterabschnitt 2
Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband

Artikel 171 Geltendmachung eines Anspruchs bei einem bürgenden Verband nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens und des Istanbuler Übereinkommens

Abschnitt 2
Erstattung und Erlass

Artikel 172 Antrag auf Erstattung oder Erlass

Artikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass

Artikel 174 Einschränkung der Beförderung von Waren

Artikel 175 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden

Artikel 176 Erfüllung der Zollförmlichkeiten

Artikel 177 Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Erstattung oder Erlass

Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware

Artikel 179 Abfälle und Ausschuss

Artikel 180 Ausfuhr oder Zerstörung ohne zollrechtliche Überwachung

Artikel 181 Der Kommission vorzulegende Informationen

Titel IV
Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union

Kapitel 1
Summarische Eingangsanmeldung

Artikel 182 Elektronisches System für die summarische Eingangsanmeldung

Artikel 183 Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 184 Informationspflichten anderer Personen als des Beförderers in Bezug auf die Bereitstellung von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 185 Registrierung der summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 186 Risikoanalyse und Kontrollen im Zusammenhang mit den summarischen Eingangsanmeldungen

Artikel 187 Übergangsregelungen für die Risikoanalyse

Artikel 188 Änderung und Ungültigerklärung einer summarischen Eingangsanmeldung

Kapitel 2
Ankunft der Waren

Abschnitt 1
Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union

Artikel 189 Umleitung eines im Zollgebiet der Union eintreffenden Seeschiffs oder Luftfahrzeugs

Abschnitt 2
Gestellung, Entladung und Beschau der Waren

Artikel 190 Gestellung der Waren

Abschnitt 3
Vorübergehende Verwahrung von Waren

Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern

Artikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung

Artikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren

Titel V
Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren

Kapitel 1
Zollrechtlicher Status von Waren

Artikel 194 Elektronisches System für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Abschnitt 1
Linienverkehr

Artikel 195 Konsultation der vom Linienverkehr betroffenen Mitgliedstaaten

Artikel 196 Registrierung von Schiffen und Häfen

Artikel 197 Unvorhergesehene Umstände während der Beförderung im Linienverkehr

Artikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr

Abschnitt 2
Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 199 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Artikel 200 Bestätigung, Registrierung und Verwendung bestimmter Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Artikel 200a Ausstellung eines Nachweises durch einen zugelassenen Aussteller

Artikel 201 Sichtvermerk auf einer Rechnung

Artikel 202 Sichtvermerk auf T2L- oder T2LF-Dokumenten

Artikel 203 Sichtvermerk auf dem Manifest der Schifffahrtsgesellschaft

Artikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag

Artikel 205 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form von T2L- oder T2LF-Daten

Artikel 206 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines Warenmanifests

Artikel 207 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR oder ATa oder den Vordrucken 302

Artikel 208 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Straßenkraftfahrzeugen

Artikel 209 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Verpackungen

Artikel 210 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren im Gepäck von Reisenden

Artikel 211 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Waren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt

Artikel 212 Überprüfung des Nachweises und Amtshilfe

Unterabschnitt 2
Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren

Artikel 213 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren

Artikel 214 Erzeugnisse der Seefischerei und daraus gewonnene oder hergestellte Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört

Artikel 215 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden

Kapitel 2
Überführung von Waren in ein Zollverfahren

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 216 Elektronisches System für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren

Artikel 217 Ausstellung einer Quittung für die Zahlung von Abgaben nach mündlicher Anmeldung

Artikel 218 Zollförmlichkeiten, die durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 Absätze 1, 2, 4, 4a, 5 und 6 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 als erfüllt gelten

Artikel 219 Fälle, in denen eine Zollanmeldung nicht als durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 141 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 abgegeben gilt

Artikel 220 Übergangsbestimmungen für Waren in Postsendungen

Artikel 220a Verfahrensvorschriften für die Verwendung des NATO-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand

Artikel 220b Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302 für andere Zollverfahren als den Versand

Artikel 221 Für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren zuständige Zollstelle

Artikel 222 Warenpositionen

Abschnitt 2
Vereinfachte Zollanmeldungen

Artikel 223 Verwaltung von Zollkontingenten in vereinfachten Zollanmeldungen

Artikel 224 Unterlagen für die vereinfachte Zollanmeldung

Artikel 225 Ergänzende Zollanmeldung

Abschnitt 3
Vorschriften für alle Zollanmeldungen

Artikel 226 MRN

Artikel 227 Abgabe einer Zollanmeldung vor der Gestellung der Waren

Abschnitt 4
Sonstige Vereinfachungen

Unterabschnitt 1
Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen

Artikel 228 Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden

Unterabschnitt 2
Zentrale Zollabwicklung

Artikel 229 Verfahren der Konsultation zwischen Zollbehörden bei Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung

Artikel 230 Überwachung der Bewilligung

Artikel 231 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei der zentralen Zollabwicklung

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde

Unterabschnitt 3
Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

Artikel 233 Kontrollplan

Artikel 234 Pflichten des Inhabers der Bewilligung zur Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

Artikel 235 Überlassung der Waren bei Abgabe einer Zollanmeldung in Form einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

Artikel 236 Zollkontingente

Unterabschnitt 4
Eigenkontrolle

Artikel 237 Festsetzung des Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbetrags

Kapitel 3
Überprüfung und Überlassung von Waren

Abschnitt 1
Überprüfung

Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren

Artikel 239 Beschau der Waren

Artikel 240 Entnahme von Mustern und Proben

Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben

Artikel 242 Rückgabe oder Verwertung entnommener Muster und Proben

Artikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau

Artikel 244 Sicherheitsleistung

Artikel 245 Überlassung der Waren nach erfolgter Überprüfung

Abschnitt 2
Überlassung

Artikel 246 Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren

Artikel 247 Nicht überlassene Waren

Kapitel 4
Verwertung von Waren

Artikel 248 Zerstörung von Waren

Artikel 249 Aufgabe von Waren

Artikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden

Titel VI
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Kapitel 1
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Artikel 251 Wiegenachweise für Bananen

Artikel 252 Kontrolle des Wiegens frischer Bananen

Kapitel 2
Befreiung von den Einfuhrabgaben

Abschnitt 1
Rückwaren

Artikel 253 Erforderliche Informationen

Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind

Artikel 255 Ausstellung des Auskunftsblattes INF 3

Artikel 256 Kommunikation zwischen den Behörden

Abschnitt 2
Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse

Artikel 257 Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
Besondere Verfahren

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Antrag auf Bewilligung

Artikel 258 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung

Abschnitt 2
Entscheidung über den Antrag

Artikel 259 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Artikel 260 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden

Artikel 261 Fälle, in denen das Konsultationsverfahren nicht erforderlich ist

Artikel 262 Bewilligung in Form einer Überlassung von Waren

Abschnitt 3
Sonstige Verfahrensvorschriften

Artikel 263 Bei einer anderen Zollstelle abgegebene Zollanmeldung

Artikel 264 Erledigung eines besonderen Verfahrens

Artikel 265 Abrechnung

Artikel 266 Übertragung von Rechten und Pflichten

Artikel 267 Beförderung von Waren in einem besonderen Verfahren

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren

Artikel 269 Status von Ersatzwaren

Artikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA

Artikel 271 Elektronisches System in Bezug auf einen Standardinformationsaustausch

Kapitel 2
Versand

Abschnitt 1
Externes und internes Versandverfahren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 272 Kontrollen und Förmlichkeiten für Waren, die das Zollgebiet der Union verlassen oder wieder in das Zollgebiet der Union verbracht werden

Artikel 273 Elektronisches System für den Versand

Unterabschnitt 2
Warenverkehr im TIR-Verfahren

Artikel 274 TIR-Verfahren unter besonderen Umständen

Artikel 275 Beförderungsroute für den Warenverkehr im TIR-Verfahren

Artikel 276 Bei der Abgangs- oder Eingangszollstelle für den Warenverkehr im TIR-Verfahren zu erfüllende Förmlichkeiten

Artikel 277 Ereignisse während des Warenverkehrs im TIR-Verfahren

Artikel 278 Gestellung von im TIR-Verfahren beförderten Waren bei der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle

Artikel 279 Förmlichkeiten bei der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle für im TIR-Verfahren beförderte Waren

Artikel 280 Suchverfahren beim Warenverkehr im TIR-Verfahren

Artikel 281 Alternativnachweis für die Beendigung eines TIR-Verfahrens

Artikel 282 Förmlichkeiten für im TIR-Verfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren

Unterabschnitt 3
Warenverkehr gemäss dem ATA-Übereinkommen und dem Übereinkommen von Istanbul

Artikel 283 Meldung von Vergehen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs

Unterabschnitt 4
Warenverkehr mit NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302

Artikel 285 - aufgehoben -

Artikel 286 Versorgung der NATO-Truppen mit den NATO-Vordrucken 302

Artikel 286a Versorgung der Streitkräfte des Mitgliedstaats mit den EU-Vordrucken 302

Artikel 287 Verfahrensvorschriften für die Verwendung des NATO-Vordrucks 302

Artikel 287a Verfahrensvorschriften für die Verwendung des EU-Vordrucks 302

Unterabschnitt 5
Versand von im Postsystem beförderten Waren

Artikel 288 Beförderung von Nicht-Unionswaren in Postsendungen im externen Versandverfahren

Artikel 289 Beförderung von Postsendungen, die Unionswaren und Nicht-Unionswaren enthalten

Artikel 290 Beförderung von Postsendungen im internen Versandverfahren in besonderen Situationen

Abschnitt 2
Externer und interner Unionsversand

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 291 Versandvorgang unter besonderen Umständen

Artikel 292 Überprüfungen und gegenseitige Amtshilfe

Artikel 293 Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren

Artikel 294 Gemischte Sendungen

Artikel 295 Geltungsbereich

Unterabschnitt 2
Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle

Artikel 296 Versandanmeldung und Beförderungsmittel

Artikel 297 Frist für die Gestellung der Waren

Artikel 298 Beförderungsroute für den Warenverkehr im Unionsversand

Artikel 299 Zollverschluss als Nämlichkeitsmittel

Artikel 300 Verschlusssicherheit

Artikel 301 Eigenschaften von Zollverschlüssen

Artikel 302 Andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung als Verschlüsse

Artikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand

Unterabschnitt 3
Förmlichkeiten während des Unionsversands

Artikel 304 Vorführung der im Unionsversand beförderten Waren bei der Durchgangszollstelle

Artikel 305 Ereignisse während des Warenverkehrs im Unionsversand

Unterabschnitt 4
Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle

Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle

Artikel 307 Wareneingangsmeldung im Unionsversand

Artikel 308 Kontrollen und Ausstellung von Alternativnachweisen

Artikel 309 Übermittlung der Kontrollergebnisse

Unterabschnitt 5
Suchverfahren und Erhebung der Zollschuld

Artikel 310 Suchverfahren beim Warenverkehr im Unionsversand

Artikel 311 Ersuchen um Übertragung der Erhebung der Zollschuld

Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens

Unterabschnitt 6
Vereinfachungen im Unionsversand

Artikel 313 Räumlicher Geltungsbereich der Vereinfachungen

Artikel 314 Überführung von Waren in den Unionsversand durch einen zugelassenen Versender

Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren

Artikel 316 Beendigung des Unionsversands für bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren

Artikel 317 Förmlichkeiten für die Verwendung besonderer Verschlüsse

Artikel 318 Zollamtliche Überwachung der Verwendung besonderer Verschlüsse

Artikel 319 Konsultation vor der Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr

Artikel 320 Förmlichkeiten für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr

Unterabschnitt 7
Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen

Artikel 321 Ablauf des Unionsversands bei Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen

Kapitel 4
Verwendung

Abschnitt 1
Vorübergehende Verwendung

Artikel 322 Erledigung der vorübergehenden Verwendung in Schienenbeförderungsmittel, Paletten und Container betreffenden Fällen

Artikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf

Artikel 323a Besondere Erledigung für Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden

Kapitel 5
Veredelung

Artikel 324 Besondere Fälle der Erledigung der aktiven Veredelung IM/EX

Artikel 325 Veredelungserzeugnisse oder Waren, die als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen gelten

Titel VIII
Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union

Kapitel 1
Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren

Artikel 326 Elektronisches System für den Ausgang von Waren

Artikel 327 Waren ohne Vorabanmeldung

Artikel 328 Risikoanalyse

Kapitel 2
Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren

Artikel 329 Bestimmung der Ausgangszollstelle

Artikel 330 Kommunikation zwischen den Ausfuhr- und den Ausgangszollstellen

Artikel 331 Gestellung der Waren bei der Ausgangszollstelle

Artikel 332 Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren

Artikel 333 Überwachung von zum Ausgang überlassenen Waren und Informationsaustausch zwischen den Zollstellen

Artikel 334 Bescheinigung des Ausgangs der Waren

Artikel 335 Suchverfahren

Kapitel 3
Ausfuhr und Wiederausfuhr

Artikel 336 Anmeldung zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren in mehreren Sendungen

Artikel 337 Rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung

Artikel 338 Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung für Waren mit Carnet ATa und Carnet CPD

Artikel 339 Verwendung eines Carnet ATa oder Carnet CPD als Ausfuhranmeldung

Artikel 340 Zur Ausfuhr oder zur Wiederausfuhr überlassene Waren, die das Zollgebiet der Union nicht verlassen

Kapitel 4
Summarische Ausgangsanmeldung

Artikel 341 Maßnahmen nach Erhalt einer summarischen Ausgangsanmeldung

Artikel 342 Waren, für die eine summarische Ausgangsanmeldung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen

Kapitel 5
Wiederausfuhrmitteilung

Artikel 343 Maßnahmen nach Erhalt einer Wiederausfuhrmitteilung

Artikel 344 Waren, für die eine Wiederausfuhrmitteilung abgegeben wurde, die aber das Zollgebiet der Union nicht verlassen

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 345 Verfahrensvorschriften für die Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem 1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen

Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert

Artikel 348 Übergangsbestimmungen zur Überführung von Waren

Artikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden

Artikel 350

Anhang A Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (Artikel 2 Absatz 1)

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Allgemeine Anmerkungen zur Auslegung

Titel II
Formate, Kardinalitäten und Verweis auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen

Abschnitt 1
Einleitung

Abschnitt 2
Tabelle der Datenelemente

Titel III
Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen

Abschnitt 1
Einleitung

Abschnitt 2
Codes in den Codelisten

Anhang B Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren gemäß Artikel 2 Absatz 2

Einleitende Bemerkungen

Titel I
Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen

Kapitel 1
Formate

Kapitel 2
Kardinalitäten

Titel II
Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen

Titel III
Sprachenvermerke und entsprechende Codes PDF

Anhang C Formate und Codes der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 2 Absatz 4a)

Einleitende Bemerkungen

Titel I
Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen

Titel II
Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen

1. Einleitung

2. Codes

Titel III
Sprachenvermerke und entsprechende Codes

Anhang 12-01
Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen

Einleitende Bemerkungen

Titel I
Formate der gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen

Titel II
Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen

1. Einleitung

2. Codes

Anhang 12-02
Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte PDF

Anhang 12-03
An in einem Unionsflughafen aufgegebenem Gepäck anzubringender Gepäckanhänger (Artikel 44)

1. Merkmale

2. Modelle

Anhang 21-01
Liste der Datenelemente für die Überwachung gemäß Artikel 55 Absatz 1

Anhang 21-02
Liste der Datenelemente für dieÜberwachung gemäß Artikel55 Absatz 6 sowie Korrelation mit Feld der Anmeldung und/oder Format

Anhang 21-03 Liste der Datenelemente für die Überwachung gemäß Artikel 55 Absatz 1

Anhang 22-02
Auskunftsblatt INF 4 und Antrag auf Ausstellung eines Auskunftsblatts INF 4 PDF

Anhang 22-06
Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz und der Türkei PDF

Annex 22-06A
Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Registrierung von Ausführern der Mitgliedstaaten PDF

Anhang 22-07
Erklärung zum Ursprung

Anhang 22-08
Ursprungszeugnis nach Formblatt a PDF

Anhang 22-09
Erklärung auf der Rechnung

Anhang 22-10
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und antrag PDF

Anhang 22-13
Erklärung auf der Rechnung PDF

Anhang 22-14
Ursprungszeugnix für bestimmte Erzeugnisse, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten PDF

Anhang 22-15
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Anhang 22-16
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Anhang 22-17
Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Anhang 22-18
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Anhang 22-19
Anforderungen für die Erstellung von Ersatzursprungszeugnissen nach Formular A

Anhang 22-20
Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung

Anhang 23-01
In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten

Anhang 23-02
Liste der Waren gemäß Artikel142 Absatz 6

Anhang 32-01
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Einzelsicherheit

Anhang 32-02
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln

Anhang 32-03
Verpflichtungserklärung des Bürgen- Gesamtsicherheit

Anhang 32-06
Einzelsicherheitstitel PDF

Anhang 33-03
Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA

Anhang 33-04
Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA

Anhang 33-05
Muster für die Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilungüber die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATa entstanden ist

Anhang 33-06
Ersuchen um zusätzliche Auskünfte bei Anträgen für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren PDF

Anhang 33-07
Europäische Union- Erstattung/Erlass von Abgaben PDF

Anhang 51-01
Statuserfassungspapier PDF

Anhang 61-02
Wiegenachweis für Bananen- Muster PDF

Anhang 61-03
Wiegenachweis für Bananen- Verfahren

Anhang 62-02
Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren

Anhang 72-01
Gelber Klebezettel

Anhang 72-02
Gelber Klebezettel

Anhang 72-03

Anhang 72-04
Betriebskontinuitätsverfahren für den Unionsversand

Teil I PDF

Teil II PDF