VO (EU) 2016/128
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Artikel 1 Inverkehrbringen
Artikel 2 Zusammensetzungsanforderungen
Artikel 3 Anforderungen bezüglich Pestiziden in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden
Artikel 4 Bezeichnung der Lebensmittel
Artikel 5 Besondere Anforderungen an die Lebensmittelinformationen
Artikel 6 Besondere Anforderungen an die Nährwertdeklaration
Artikel 7 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Artikel 8 Besondere Anforderungen an Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden
Artikel 9 Meldung des Inverkehrbringens
Artikel 10 Richtlinie 1999/21/EG
Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Zusammensetzungsanforderungen gemäss Artikel 2 Absatz 3
Teil A
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden
Tabelle 1: Werte für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden
Teil B
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die nicht für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden
Tabelle 2: Werte für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden
Anhang II Wirkstoffe gemäss Artikel 3 Absatz 3
Anhang III Wirkstoffe gemäss Artikel 3 Absatz 4