VO (EU) 2017/585
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Artikel 1 Inhalt, Standards, Form und Format der Referenzdaten
Artikel 2 Zeitpunkt der Bereitstellung von Referenzdaten für die zuständigen Behörden
Artikel 3 Kennung von Finanzinstrumenten und Rechtsträgern
Artikel 4 Vorkehrungen zur Gewährleistung des tatsächlichen Eingangs der Referenzdaten
Artikel 5 Vorkehrungen zur Gewährleistung der Qualität der Referenzdaten
Artikel 6 Methoden und Regelungen für die Lieferung von Referenzdaten
Artikel 7 Vorkehrungen für einen effizienten Austausch und die Veröffentlichung von Referenzdaten
Artikel 8 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Tabelle 1 Legende zu Tabelle 3Tabelle 2 Klassifizierung von Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten für Tabelle 3 (Felder 35 bis 37)
Tabelle 3 Als Referenzdaten für Finanzinstrumente zu meldende Angaben