VO (EU) 2017/1005
- Inhalt =>
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Bestimmung des Begriffs "Handelsplatzbetreiber"
Artikel 3 Format der Veröffentlichungen und Mitteilungen von Handelsplatzbetreibern
Artikel 4 Zeitpunkt der Veröffentlichungen und Mitteilungen von Handelsplatzbetreibern
Artikel 5 Format der Veröffentlichungen und Mitteilungen von zuständigen Behörden
Artikel 6 Zeitpunkt der Veröffentlichungen und Mitteilungen von zuständigen Behörden
Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung
Tabelle 1 Legende für alle TabellenTabelle 2 Format der Veröffentlichung und Mitteilung der Entscheidung eines Handelsplatzbetreibers an die jeweils zuständige Behörde, ein Finanzinstrument und damit verbundene Derivate vom Handel auszuschließen oder den Handel damit auszusetzen, sowie die Aussetzung eines Finanzinstruments und damit verbundener Derivate aufzuheben
Tabelle 3 Format der Veröffentlichung und Mitteilung der Entscheidung der zuständigen Behörden, ein Finanzinstrument und damit verbundene Derivate vom Handel auszuschließen oder den Handel damit auszusetzen, sowie die Aussetzung eines Finanzinstruments und damit verbundener Derivate aufzuheben
Tabelle 4 Format der Mitteilung der zuständigen Behörden an die ESMa und die anderen zuständigen Behörden über ihre Entscheidungen, ob einer Aussetzung, einem Ausschluss oder einer Aufhebung einer Aussetzung Folge geleistet wird