VO (EU) 2017/1943
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Artikel 1 Allgemeine Informationen
Artikel 2 Informationen zum Kapital
Artikel 3 Informationen zu den Anteilseignern
Artikel 4 Informationen über das Leitungsorgan und die Personen, die die Geschäfte leiten
Artikel 5 Finanzinformationen
Artikel 6 Informationen über die Firmenorganisation
Artikel 7 Allgemeine Anforderungen
Artikel 8 Geltende Anforderungen für die Führung von Wertpapierfirmen, die natürliche Personen sind, oder von Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person geführte juristische Personen sind
Artikel 9 Für Anteilseigner und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen geltende Anforderungen
Artikel 10 Ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen