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Beschluss (GASP) 2018/715 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. Nr. L 120 vom 16.05.2018 S. 4)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/183/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea ("DVRK") erlassen.
(2) Der Rat hat am 2. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1066 2 erlassen, mit dem die Korean National Insurance Company ("KNIC") GmbH und sechs Personen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP aufgenommen wurden. Der Rat hat am 31. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/475 3 erlassen, mit dem die KNIC in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP aufgenommen und der Eintrag zu der KNIC GmbH gestrichen wurde. Beschluss (GASP) 2016/475 änderte auch die Einträge zu sechs Personen, die im Namen oder auf Anweisung der KNIC handeln.
(3) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 4 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP erlassen.
(4) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 5. August 2017 die Resolution 2371 (2017) mit neuen Maßnahmen gegen die DVRK, einschließlich der Benennung der KNIC, angenommen.
(5) Der Rat hat am 10. August 2017 den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1459 5 angenommen, mit dem die KNIC in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen wurde, und er hat am 24. August 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1504 6 angenommen, mit dem die KNIC aus Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 gestrichen wurde.
(6) Die Einträge für die Personen, die im Namen oder auf Anweisung der KNIC handeln, sollten daher in Anhang III des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen und aus dessen Anhang II gestrichen werden.
(7) Anhang III und Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang III und Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2018.
2) Beschluss (GASP) 2015/1066 des Rates vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. Nr. L 174 vom 03.07.2015 S. 25).
3) Beschluss (GASP) 2016/475 vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. Nr. L 85 vom 01.04.2016 S. 34).
4) Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. Nr. L 141 vom 28.05.2016 S. 79).
5) Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1459 des Rates vom 10. August 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. Nr. L 208 vom 11.08.2017 S. 38).
6) Beschluss (GASP) 2017/1504 des Rates vom 24. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. Nr. L 221 vom 26.08.2017 S. 22).
Anhang |
A. In Anhang III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden in der Rubrik "Liste der Personen nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe c", Teilrubrik " A. Personen", die folgenden Einträge angefügt:
Name | Angaben zur Identität | Datum der Aufnahme in die Liste | Begründung | |
"19. | KIM Il-Su
(alias KIM Il Su) |
Geburtsdatum: 2.9.1965
Geburtsort: Pyongyang, DVRK |
3.7.2015 |
(Stand: 11.03.2019)
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