Beschl. (EU) 2018/1614
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Kapitel 2
Nationale Fahrzeugeinstellungsregister
Artikel 2 Änderung gemeinsamer Spezifikationen für die nationalen Einstellungsregister
Artikel 3 Löschung von Doppeleintragungen
Kapitel 3
Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister
Artikel 4 Spezifikationen des europäischen Fahrzeugeinstellungsregisters
Artikel 5 Eintragungsstelle
Artikel 6 Eintragung von Fahrzeugen, deren Inverkehrbringen genehmigt wurde
Artikel 7 Architektur des europäischen Fahrzeugeinstellungsregisters
Artikel 8 Migration von den nationalen Einstellungsregistern zum europäischen Fahrzeugeinstellungsregister
Kapitel 4
Schlussbestimmungen
Artikel 9 Aufhebung
Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendung
1. Inhalt und Datenformat
Tabelle 1 Parameter des EVR
2. Architektur
2.1. Die EVR-Architektur2.2. Nutzbarkeit
2.3. Verfügbarkeit
2.4. Dienstleistungen
2.5. Umgang mit Änderungen
2.6. Datenintegrität
2.7. Vorprüfung
2.8. Erleichterung der Verwendung von in Drittländern eingetragenen Fahrzeugen in der Union
3. Betriebsart
3.1. Verwendung des EVR3.2. Eintragung von Fahrzeugen
3.3. Nutzerkontenverwaltung
3.4. Referenzdaten
4. Vorhandene Fahrzeuge
4.1. Fahrzeugnummer4.2. Verfahren für den Übergang von nationalen Einstellungsregistern (NVR) zum EVR
4.3. Vorhandene Systeme
5. Leitlinien
Anlage 1 Codierung von Beschränkungen
1. Grundsätze
2. Struktur
3. Beschränkungscodes
Anlage 2 Struktur und Inhalt der Europäischen Identifikationsnummer
Anlage 3 Codierung des Eintragungsstatus
Anlage 4 Elektronisches Standardformular für die Eintragung
Anlage 5 Glossar
Teil "0"
Fahrzeugkennzeichnung
Teil 1
Fahrzeughalterkennzeichnung
1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)
2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung
3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen
4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren
Teil 2
entfällt
Teil 3
Verbindliches Verfahren zur Bestimmung der Prüfziffer (12. Ziffer)
Teil 4
Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. Und 4. Ziffer und Abkürzung)
Teil 5
entfällt
Teil 6
Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. Und 2. Ziffer)
Teil 7
Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. Und 2. Ziffer)
Teil 8
typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. Und 2. Ziffer)
Teil 9
Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)
Teil 10
Zahlencodes für die technischen Daten beförderter Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
Teil 11
Zahlencodes für die technischen Daten bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)
Teil 12
Kennbuchstaben für Güterwagen