VO (EU) 2018/1672
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anmeldepflicht für begleitete Barmittel
Artikel 4 Offenlegungspflicht für unbegleitete Barmittel
Artikel 5 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 6 Beträge unter dem Schwellenwert, bei denen der Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit besteht
Artikel 7 Vorübergehende Einbehaltung von Barmitteln durch die zuständigen Behörden
Artikel 8 Informationskampagnen
Artikel 9 Übermittlung von Informationen an die zentrale Meldestelle
Artikel 10 Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden und mit der Kommission
Artikel 11 Informationsaustausch mit Drittstaaten
Artikel 12 Geheimhaltung und Vertraulichkeit und Datensicherheit
Artikel 13 Schutz personenbezogener Daten und Aufbewahrungsfristen
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 16 Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 18 Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Verordnung
Artikel 19 Bewertung
Artikel 20 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel verwendete Rohstoffe und Guthabenkarten, die nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern iii und iv als Barmittel gelten