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Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/29 des Rates vom 9. Januar 2019 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
(ABl. L 8 vom 10.01.2019 S. 30)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali 1 insbesondere auf Artikel 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 angenommen.
(2) Am 20. Dezember 2018 hat der gemäß Nummer 9 der Resolution 2374 (2017) des VN-Sicherheitsrates eingesetzte Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates weitere drei Personen auf die Liste der Personen gesetzt, gegen die das Reiseverbot gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) verhängt wurde.
(3) Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. Januar 2019.
Anhang |
A. Liste der Personen nach Artikel 1 Absatz 1
1. Ahmoudou AG ASRIW (alias: a) Amadou Ag Isriw, b) Ahmedou, c) Ahmadou, d) Isrew, e) Isereoui, f) Isriou)
Geburtsdatum: 1. Januar 1982
Staatsangehörigkeit: Malier
Anschrift: a) Mali; b) Amassine, Mali (früherer Aufenthaltsort)
Tag der Benennung durch die VN: 20. Dezember 2018
Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Möglicherweise im Oktober 2016 in Niger festgenommen. Webseite: https://www.youtube.com/channel/UCu2efaIUosqEu1HEBs2zJIw
Zusätzliche Angaben
Ahmoudou Ag Asriw wurde am 20. Dezember 2018 gemäß den Nummern 1 und 3 der Resolution 2374 (2017) wegen der Beteiligung an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen und wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen, in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut auf die Liste gesetzt.
Ahmoudou Ag Asriw ist ein ranghoher Befehlshaber der Groupe autodéfense touareg Imghad et allies (GATIA) und war in dieser Eigenschaft spätestens seit Oktober 2016 an der Anführung von Drogenkonvois in Nordmali sowie im Juli 2017 und im April 2018 an Verstößen gegen die Waffenruhe in der Region Kidal beteiligt.
Im April 2018 führte Asriw zusammen mit einem Mitglied der Mouvement arabe de l'Azawad (MAA) Plateforme einen Konvoi an, der vier Tonnen Cannabisharz von Tabankort über Ammasine in der Region Kidal illegal in Richtung Niger beförderte. Der Konvoi wurde von Mitgliedern der Coordination des Mouvements de l'Azawad und nicht identifizierten Angreifern aus Niger angegriffen. Bei anschließenden Zusammenstößen wurden drei Kämpfer getötet.
Somit ist Asriw aufgrund des Konkurrenzkampfs um Drogenkonvois an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen für Frieden und Aussöhnung in Mali von 2015 beteiligt. Durch seine Beteiligung am Drogenhandel finanziert Asriw höchstwahrscheinlich wiederum seine Militäroperationen, einschließlich der Verstöße gegen die Waffenruhe.
2. Mahamadou AG RHISSa (alias Mohamed Talhandak)
Geburtsdatum: 1. Januar 1983
Staatsangehörigkeit: Malier
Anschrift: Kidal, Mali
Tag der Benennung durch die VN: 20. Dezember 2018
Weitere Angaben: Geschlecht: männlich. Am 1. Oktober 2017 wurden Ag Rhissa und sechs Familienmitglieder von französischen Streitkräften bei einer Razzia in seinem Haus festgenommen.
Zusätzliche Angaben
(Stand: 11.03.2019)
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