Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/33
- Inhalt =>

Kapitel I
Einleitende Bestimmung

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel II
Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Schutzantrag

Artikel 2 Zu schützender Name

Artikel 3 Antragsteller

Artikel 4 Zusätzliche Anforderungen für Produktspezifikationen

Artikel 5 Ausnahmen von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Artikel 6 - gestrichen -

Artikel 7 Gemeinsamer Antrag

Artikel 8 Übergangsweiser nationaler Schutz

Artikel 9 Zulässigkeit des Antrags

Artikel 10 - gestrichen -

Abschnitt 2
Einspruchsverfahren

Artikel 11 Zulässigkeit und Einspruchsgründe

Artikel 12 - gestrichen -

Artikel 13 Einschränkungen der Verwendung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben

Abschnitt 3
Änderungen von Produktspezifikationen

Artikel 14 - gestrichen -

Artikel 15 - gestrichen -

Artikel 16 Zulässigkeit von Anträgen auf Unionsänderungen

Artikel 17 Standardänderungen

Artikel 18 Vorübergehende Änderungen

Abschnitt 4
Löschung einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe

Artikel 19 Löschungsverfahren

Artikel 20 - gestrichen -

Artikel 21 Zulässigkeit eines Löschungsantrags

Abschnitt 5
Verwendung von Zeichen, Angaben und Abkürzungen

Artikel 22 - gestrichen -

Artikel 23 Abweichungen von der obligatorischen Angabe des Begriffs "geschützte Ursprungsbezeichnung" auf Etiketten

Kapitel III
Traditionelle Begriffe

Abschnitt 1
Schutzanträge und Prüfverfahren

Artikel 24 Sprache und Schreibweise des traditionellen Begriffs

Artikel 25 Antragsteller

Artikel 26 Zulässigkeit des Antrags

Artikel 27 Gültigkeitsbedingungen

Artikel 28 Prüfung durch die Kommission

Abschnitt 2
Einspruchsverfahren

Artikel 29 Einreichung eines Einspruchs

Artikel 30 Zulässigkeit und Einspruchsgründe

Artikel 31 Prüfung eines Einspruchs

Abschnitt 3
Schutz

Artikel 32 Beziehung zu Marken

Artikel 33 Gleichlautende Namen

Abschnitt 4
Änderung und Löschung

Artikel 34 Änderung eines traditionellen Begriffs

Artikel 35 Löschung eines traditionellen Begriffs

Artikel 36 Löschungsgründe

Artikel 37 Zulässigkeit eines Löschungsantrags

Artikel 38 Vorschriften für in Drittländern verwendete traditionelle Begriffe

Abschnitt 5

Artikel 39 Bestehende geschützte traditionelle Begriffe

Kapitel IV
Etikettierung und Aufmachung

Abschnitt 1
Obligatorische Angaben

Artikel 40 Anbringung der obligatorischen Angaben

Artikel 41 Anwendung bestimmter horizontaler Vorschriften

Artikel 42 Vermarktung und Ausfuhr

Artikel 43 Verbot von Kapseln oder Folien aus Blei

Artikel 44 Vorhandener Alkoholgehalt

Artikel 45 Angabe der Herkunft

Artikel 46 Angabe des Abfüllers, Herstellers, Einführers/Importeurs und Verkäufers

Artikel 47 Angabe des Zuckergehalts bei Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein

Artikel 48 Sondervorschriften für Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Qualitätsschaumwein

Artikel 48a Verzeichnis der Zutaten

Abschnitt 2
Fakultative Angaben

Artikel 49 Erntejahr

Artikel 50 Name der Keltertraubensorte

Artikel 51 Sondervorschriften für die Angabe der Keltertraubensorten bei Weinbauerzeugnissen ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe

Artikel 52 Angabe des Zuckergehalts bei Weinbauerzeugnissen außer Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein

Artikel 53 Angabe bestimmter Erzeugungsverfahren

Artikel 54 Angabe des Betriebs

Artikel 55 Bezugnahme auf Namen geografischer Einheiten, die kleiner oder größer sind als das Gebiet, das der geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe zugrunde liegt

Abschnitt 3
Vorschriften für bestimmte besondere Flaschenformen und -verschlüsse

Artikel 56 Bedingungen für die Verwendung bestimmter besonderer Flaschenformen

Artikel 57 Vorschriften für die Aufmachung bestimmter Erzeugnisse

Artikel 58 Zusätzliche Vorschriften der Erzeugermitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59 Verfahrenssprachen

Artikel 60 Aufhebung

Artikel 61 Übergangsmaßnahmen

Artikel 62 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I

Teil A
Angaben gemäß Artikel 41 Absatz 1

Teil B
Piktogramme gemäß Artikel 41 Absatz 2

Anhang II Angaben gemäß Artikel 46 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe b

Anhang III

Teil A
Verzeichnis der Begriffe gemäß Artikel 47 Absatz 1, die für Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein oder aromatischen Qualitätsschaumwein verwendet werden dürfen

Teil B
Verzeichnis der Begriffe gemäß Artikel 52 Absatz 1, die für andere als die in Teil a genannten Erzeugnisse verwendet werden dürfen

Anhang IV Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

Teil A
Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die gemäß Artikel 50 Absatz 3 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

Teil B
Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die gemäß Artikel 50 Absatz 4 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

Anhang V Angaben, die gemäß Artikel 53 Absatz 2 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

Anhang VI