VO (EU) 2019/33
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Kapitel I
Einleitende Bestimmung
Artikel 1 Gegenstand
Kapitel II
Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Abschnitt 1
Schutzantrag
Artikel 2 Zu schützender Name
Artikel 3 Antragsteller
Artikel 4 Zusätzliche Anforderungen für Produktspezifikationen
Artikel 5 Ausnahmen von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Artikel 6 - gestrichen -
Artikel 7 Gemeinsamer Antrag
Artikel 8 Übergangsweiser nationaler Schutz
Artikel 9 Zulässigkeit des Antrags
Artikel 10 - gestrichen -
Abschnitt 2
Einspruchsverfahren
Artikel 11 Zulässigkeit und Einspruchsgründe
Artikel 12 - gestrichen -
Artikel 13 Einschränkungen der Verwendung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben
Abschnitt 3
Änderungen von Produktspezifikationen
Artikel 14 - gestrichen -
Artikel 15 - gestrichen -
Artikel 16 Zulässigkeit von Anträgen auf Unionsänderungen
Artikel 17 Standardänderungen
Artikel 18 Vorübergehende Änderungen
Abschnitt 4
Löschung einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe
Artikel 19 Löschungsverfahren
Artikel 20 - gestrichen -
Artikel 21 Zulässigkeit eines Löschungsantrags
Abschnitt 5
Verwendung von Zeichen, Angaben und Abkürzungen
Artikel 22 - gestrichen -
Artikel 23 Abweichungen von der obligatorischen Angabe des Begriffs "geschützte Ursprungsbezeichnung" auf Etiketten
Kapitel III
Traditionelle Begriffe
Abschnitt 1
Schutzanträge und Prüfverfahren
Artikel 24 Sprache und Schreibweise des traditionellen Begriffs
Artikel 25 Antragsteller
Artikel 26 Zulässigkeit des Antrags
Artikel 27 Gültigkeitsbedingungen
Artikel 28 Prüfung durch die Kommission
Abschnitt 2
Einspruchsverfahren
Artikel 29 Einreichung eines Einspruchs
Artikel 30 Zulässigkeit und Einspruchsgründe
Artikel 31 Prüfung eines Einspruchs
Abschnitt 3
Schutz
Artikel 32 Beziehung zu Marken
Artikel 33 Gleichlautende Namen
Abschnitt 4
Änderung und Löschung
Artikel 34 Änderung eines traditionellen Begriffs
Artikel 35 Löschung eines traditionellen Begriffs
Artikel 36 Löschungsgründe
Artikel 37 Zulässigkeit eines Löschungsantrags
Artikel 38 Vorschriften für in Drittländern verwendete traditionelle Begriffe
Artikel 39 Bestehende geschützte traditionelle Begriffe
Kapitel IV
Etikettierung und Aufmachung
Abschnitt 1
Obligatorische Angaben
Artikel 40 Anbringung der obligatorischen Angaben
Artikel 41 Anwendung bestimmter horizontaler Vorschriften
Artikel 42 Vermarktung und Ausfuhr
Artikel 43 Verbot von Kapseln oder Folien aus Blei
Artikel 44 Vorhandener Alkoholgehalt
Artikel 45 Angabe der Herkunft
Artikel 46 Angabe des Abfüllers, Herstellers, Einführers/Importeurs und Verkäufers
Artikel 47 Angabe des Zuckergehalts bei Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein
Artikel 48 Sondervorschriften für Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Qualitätsschaumwein
Artikel 48a Verzeichnis der Zutaten
Abschnitt 2
Fakultative Angaben
Artikel 49 Erntejahr
Artikel 50 Name der Keltertraubensorte
Artikel 51 Sondervorschriften für die Angabe der Keltertraubensorten bei Weinbauerzeugnissen ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe
Artikel 52 Angabe des Zuckergehalts bei Weinbauerzeugnissen außer Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein
Artikel 53 Angabe bestimmter Erzeugungsverfahren
Artikel 54 Angabe des Betriebs
Artikel 55 Bezugnahme auf Namen geografischer Einheiten, die kleiner oder größer sind als das Gebiet, das der geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe zugrunde liegt
Abschnitt 3
Vorschriften für bestimmte besondere Flaschenformen und -verschlüsse
Artikel 56 Bedingungen für die Verwendung bestimmter besonderer Flaschenformen
Artikel 57 Vorschriften für die Aufmachung bestimmter Erzeugnisse
Artikel 58 Zusätzliche Vorschriften der Erzeugermitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung
Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 59 Verfahrenssprachen
Artikel 60 Aufhebung
Artikel 61 Übergangsmaßnahmen
Artikel 62 Inkrafttreten und Anwendung
Teil A
Angaben gemäß Artikel 41 Absatz 1
Teil B
Piktogramme gemäß Artikel 41 Absatz 2
Anhang II Angaben gemäß Artikel 46 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe b
Teil A
Verzeichnis der Begriffe gemäß Artikel 47 Absatz 1, die für Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein oder aromatischen Qualitätsschaumwein verwendet werden dürfen
Teil B
Verzeichnis der Begriffe gemäß Artikel 52 Absatz 1, die für andere als die in Teil a genannten Erzeugnisse verwendet werden dürfen
Anhang IV Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen
Teil A
Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die gemäß Artikel 50 Absatz 3 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen
Teil B
Verzeichnis der Keltertraubensorten und ihrer Synonyme, die gemäß Artikel 50 Absatz 4 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen
Anhang V Angaben, die gemäß Artikel 53 Absatz 2 bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen