Regelwerk, EU 2019

Beschl. 2019/417
- Inhalt =>

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang I Leitlinien für die Verwaltung des Systems der Europäischen Union zum raschen Informationsaustausch "RAPEX" gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG (Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit) und für das dazugehörige Meldesystem

Teil I
Geltungsbereich und Adressaten der Leitlinien

1. Geltungsbereich, Ziele und Aktualisierung

1.1. Geltungsbereich

1.2. Ziele

1.3. Aktualisierung

2. Adressaten der Leitlinien

3. Produkte

3.1. Produkte, für die diese Leitlinien gelten
3.1.1. Produkte, die in den Geltungsbereich der RaPS fallen

3.1.2. Produkte, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 fallen

3.2. Produkte, die nicht in den Geltungsbereich dieser Leitlinien fallen

4. Maßnahmen

4.1. Maßnahmearten

4.2. Maßnahmekategorien

4.3. Erfordernisse bezüglich der Maßnahmen

4.4. Ausschluss allgemein geltender obligatorischer Maßnahmen

5. Risikograde

5.1. Ernstes Risiko

5.2. Niedrigeres Risiko

5.3. Risikobewertungsmethode

5.4. Bewertende Behörde

6. Grenzüberschreitende Auswirkungen

6.1. Internationales Ereignis

6.2. Lokales Ereignis

Teil II
Das gemeinschaftliche System zum raschen Informationsaustausch "RAPEX" gemäß Artikel 12 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

1. Einführung

1.1. Ziele von RAPEX

1.2. Bausteine des RAPEX-Systems

2. Meldekriterien

2.1. Verpflichtende Teilnahme an RAPEX: Artikel 12 der RaPS und Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

2.2. Nicht-verpflichtende Teilnahme an RAPEX: Artikel 11 der RaPS und Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

3. Meldungen

3.1. Meldungsarten
3.1.1. Meldungen

3.1.2. Informationsmeldungen

3.2. Inhalt der Meldungen

3.2.1. Umfang der Daten

3.2.2. Vollständigkeit der Daten

3.2.3. Aktualisierung der Daten

3.2.4. Verantwortung für die übermittelten Informationen

3.3. Am Meldeverfahren beteiligte Akteure und ihre Aufgaben

3.3.1. Wirtschaftsakteure

3.3.2. Behörden der Mitgliedstaaten

3.3.3. Für die Kontrollen an den Außengrenzen zuständige Behörden

3.3.4. Europäische Kommission

3.4. Workflow

3.4.1. Erstellung einer Meldung

3.4.2. Einreichung der Meldungen bei der Kommission

3.4.3. Prüfung der Meldungen durch die Kommission

3.4.4. Validierung und Verbreitung von Meldungen

3.4.5. Veröffentlichung der Meldungen

3.4.6. Reaktion auf Meldungen

3.4.7. Zurückziehen/Entfernen von Meldungen

3.4.8. Meldungen, die älter als zehn Jahre sind

3.5. Zeitpunkt und Fristen für die Meldung

3.5.1. Zeitpunkt der Meldung

3.5.2. Fristen

3.5.3. Notfälle

4. Folgemaßnahmen

4.1. Mitteilung von Folgemaßnahmen

4.2. Inhalt der Folgemeldungen

4.2.1. Umfang der Daten

4.2.2. Vollständigkeit der Folgemeldungen

4.2.3. Aktualisierung validierter Folgemeldungen

4.2.4. Verantwortlichkeit für die Folgemeldungen

4.2.5. Reaktion auf Folgemeldungen

4.3. An den Folgemaßnahmen beteiligte Akteure und ihre Aufgaben

4.4. Workflow

4.4.1. Erstellung und Einreichung einer Folgemeldung durch einen Mitgliedstaat

4.4.2. Prüfung der Folgemeldungen durch die Kommission

4.4.3. Validierung und Verbreitung der Folgemeldungen

4.4.4. Dauerhaftes Zurückziehen einer Folgemeldung aus RAPEX

4.5. Fristen für die Einreichung von Folgemeldungen

4.6. Antrag auf vertrauliche Behandlung

5. RAPEX-Netze

5.1. Nationale RAPEX-Kontaktstellen

5.2. RAPEX-Netze auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene

5.3. RAPEX-Werkzeuge für den internen Informationsaustausch, praktische und technische Regelungen für RAPEX sowie bewährte Vorgehensweisen

5.3.1. Sprachen

5.3.2. RAPEX-Online-Tools

5.3.3. Kontaktdaten

5.3.4. Funktionsbereitschaft von RAPEX außerhalb der regulären Arbeitszeit

Teil III
Anlagen

1. In den Meldungen enthaltene Felder und Informationen

2. In den Folgemeldungen enthaltene Felder und Informationen

3. Schematische Darstellung des Meldeverfahrens

4. Fristen für die Mitgliedstaaten

5. Fristen für die Kommission

Leitfaden für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten

1. Einführung

2. Risikobewertung - Ein Überblick

2.1. Risiko - Kombination aus Gefahr und Wahrscheinlichkeit

2.2. Risikobewertung in drei Schritten

2.3. Nützliche Hinweise

3. Erstellung einer Risikobewertung Schritt für Schritt

3.1. Das Produkt

3.2. Die Produktgefahr

3.3. Der Verbraucher

3.4. Verletzungsszenario: Schritte, die zu einer Verletzung führen

3.5. Schweregrad der Verletzung

3.6. Wahrscheinlichkeit der Verletzung

3.7. Bestimmung des Risikos

4. Vom Risiko zu Folgemaßnahmen: der verantwortliche Umgang mit Risiken

5. Erstellung einer Risikobewertung - kurzgefasst

6. Beispiele

6.1. Klappstuhl

6.2. Steckdosensicherungen

6.3. Sensitivitätsanalyse

Tabelle 1 Verbraucher

Tabelle 2 Gefahren, typische Verletzungsszenarien und typische Verletzungen

Tabelle 3 Schweregrad der Verletzung

Tabelle 4 Risikograd als Resultat der Kombination aus Schweregrad der Verletzung und Wahrscheinlichkeit

Anhang II Gemeinsame Verantwortlichkeit für das System der Europäischen Union zum raschen Informationsaustausch 'RAPEX' gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit)

1. Gegenstand und Beschreibung der Verarbeitung

2. Anwendungsbereich der gemeinsamen Verantwortlichkeit

3. Zuständigkeiten, Aufgaben und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen

3.1. Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten

3.2. Unterrichtung der von der Verarbeitung betroffenen Personen

3.3. Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen

4. Sonstige Zuständigkeiten und Funktionen der gemeinsam Verantwortlichen

4.1. Sicherheit der Verarbeitung

4.2. Management von Sicherheitsvorfällen, einschließlich Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

4.3. Örtliche Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

4.4. Empfänger

5. Besondere Zuständigkeiten der gemeinsam Verantwortlichen

6. Dauer der Verarbeitung

7. Haftung bei Verstößen

8. Zusammenarbeit der gemeinsam Verantwortlichen

9. Beilegung von Streitigkeiten

10.