VO (EU) 2019/628
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anforderungen an die Muster amtlicher Bescheinigungen, die nicht über das IMSOC übermittelt werden
Artikel 4 Anforderungen an die Muster amtlicher Bescheinigungen, die über das IMSOC übermittelt werden
Artikel 5 Ersatzbescheinigungen
Artikel 6 Erläuterungen zum Ausfüllen der amtlichen Musterbescheinigungen
Artikel 7 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von frischem Fleisch von Huftieren
Artikel 8 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Geflügel, Laufvögeln und Wildvögeln sowie Eiern und Eiprodukten
Artikel 9 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fleisch von wildlebenden Hasenartigen, bestimmten wildlebenden Landsäugetieren und Nutzkaninchen
Artikel 10 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fleischzubereitungen
Artikel 11 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von bestimmten Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen
Artikel 12 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken
Artikel 13 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen
Artikel 14 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohmilch, Kolostrum, Milcherzeugnissen und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis
Artikel 15 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln für den menschlichen Verzehr
Artikel 16 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen, ausgelösten, gegarten, zubereiteten oder haltbar gemachten Schnecken für den menschlichen Verzehr
Artikel 17 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr
Artikel 18 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Gelatine für den menschlichen Verzehr
Artikel 19 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Kollagen für den menschlichen Verzehr
Artikel 20 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr
Artikel 21 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von behandelten Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr
Artikel 22 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Honig und anderen Imkereierzeugnissen für den menschlichen Verzehr
Artikel 23 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen der hochverarbeiteten Erzeugnisse Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren für den menschlichen Verzehr
Artikel 24 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Reptilienfleisch für den menschlichen Verzehr
Artikel 25 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Insekten für den menschlichen Verzehr
Artikel 26 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr, die nicht unter die Artikel 7 bis 25 fallen
Artikel 27 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen
Artikel 28 Muster der amtlichen Bescheinigung für Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbetrieb
Artikel 29 Muster der amtlichen Bescheinigung für Notschlachtungen außerhalb des Schlachtbetriebs
Artikel 30 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005
Artikel 31 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759
Artikel 32 Aufhebung
Artikel 33 Übergangsbestimmungen
Artikel 34 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, zusammengesetzten Erzeugnissen, Zuchtmaterial und tierischen Nebenprodukten in die Union
Anhang II Erläuterungen zum Ausfüllen der Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, zusammengesetzten Erzeugnissen, Zuchtmaterial und tierischen Nebenprodukten in die Union
Teil I: Angaben zur Sendung
Teil II: Bescheinigung
Anhang III Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Tieren und Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr
Kapitel A:
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken
Kapitel B:
Muster zusätzlicher amtlicher Bescheinigung für verarbeitete Muscheln der Art Acanthocardia tuberculatum
Kapitel A:
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen
Kapitel B:
Muster der amtlichen Bescheinigung für Fischereierzeugnisse, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen und mit oder ohne Lagerung in einem Drittland umgeladen worden sind
Kapitel C:
Muster der vom Kapitän zu unterzeichnenden amtlichen Bescheinigung für gefrorene Fischereierzeugnisse, die in die Union verbracht und direkt von einem Gefrierschiff, Kühlschiff oder Fabrikschiff aus in Verkehr gebracht werden
Teil III
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln für den menschlichen Verzehr
Teil IV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen, ausgelösten, gegarten, zubereiteten oder haltbar gemachten Schnecken für den menschlichen Verzehr
Teil V
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr
Teil VI
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Gelatine für den menschlichen Verzehr
Teil VII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Kollagen für den menschlichen Verzehr
Teil VIII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr
Teil IX
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen behandelter Rohstoffe zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr
Teil X
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Honig und anderen Imkereierzeugnissen für den menschlichen Verzehr
Teil XI
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen der hochverarbeiteten Erzeugnisse Chondroitinsulfat, HYaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin und LAB, Hausenblase und Aminosäuren für den menschlichen Verzehr
Teil XII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Reptilienfleisch für den menschlichen Verzehr
Teil XIII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Insekten für den menschlichen Verzehr
Teil XIV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr, die nicht unter die Artikel 7 bis 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/628 der Kommission fallen
Teil XV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen
Anhang IV Muster der amtlichen Bescheinigung für Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbetrieb
Teil I: Modell der amtlichen Bescheinigung für lebende Tiere
Teil II: Muster der amtlichen Bescheinigung für zur Erzeugung von Stopflebern ("FOIE GRAS") bestimmtes und verzögert ausgeweidetes Geflügel
Teil III: Muster der amtlichen Bescheinigung für im Herkunftsbetrieb geschlachtetes Farmwild
Teil IV: Muster der amtlichen Bescheinigung für IM Betrieb geschlachtetes Farmwild gemäß Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Anhang V Muster der amtlichen Bescheinigung für im Fall einer Notschlachtung ausserhalb des Schlachtbetriebs gemäss Artikel 4 der delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission