Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/628
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anforderungen an die Muster amtlicher Bescheinigungen, die nicht über das IMSOC übermittelt werden

Artikel 4 Anforderungen an die Muster amtlicher Bescheinigungen, die über das IMSOC übermittelt werden

Artikel 5 Ersatzbescheinigungen

Artikel 6 Erläuterungen zum Ausfüllen der amtlichen Musterbescheinigungen

Artikel 7 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von frischem Fleisch von Huftieren

Artikel 8 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Geflügel, Laufvögeln und Wildvögeln sowie Eiern und Eiprodukten

Artikel 9 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fleisch von wildlebenden Hasenartigen, bestimmten wildlebenden Landsäugetieren und Nutzkaninchen

Artikel 10 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fleischzubereitungen

Artikel 11 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von bestimmten Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen

Artikel 12 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken

Artikel 13 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen

Artikel 14 Muster der amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohmilch, Kolostrum, Milcherzeugnissen und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis

Artikel 15 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln für den menschlichen Verzehr

Artikel 16 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen, ausgelösten, gegarten, zubereiteten oder haltbar gemachten Schnecken für den menschlichen Verzehr

Artikel 17 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen tierischen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr

Artikel 18 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Gelatine für den menschlichen Verzehr

Artikel 19 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Kollagen für den menschlichen Verzehr

Artikel 20 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr

Artikel 21 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von behandelten Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr

Artikel 22 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Honig und anderen Imkereierzeugnissen für den menschlichen Verzehr

Artikel 23 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen der hochverarbeiteten Erzeugnisse Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren für den menschlichen Verzehr

Artikel 24 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Reptilienfleisch für den menschlichen Verzehr

Artikel 25 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Insekten für den menschlichen Verzehr

Artikel 26 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr, die nicht unter die Artikel 7 bis 25 fallen

Artikel 27 Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen

Artikel 28 Muster der amtlichen Bescheinigung für Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbetrieb

Artikel 29 Muster der amtlichen Bescheinigung für Notschlachtungen außerhalb des Schlachtbetriebs

Artikel 30 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005

Artikel 31 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759

Artikel 32 Aufhebung

Artikel 33 Übergangsbestimmungen

Artikel 34 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, zusammengesetzten Erzeugnissen, Zuchtmaterial und tierischen Nebenprodukten in die Union

Anhang II Erläuterungen zum Ausfüllen der Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang von Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, zusammengesetzten Erzeugnissen, Zuchtmaterial und tierischen Nebenprodukten in die Union

Teil I: Angaben zur Sendung

Teil II: Bescheinigung

Anhang III Muster amtlicher Bescheinigungen für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Tieren und Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr

Teil I

Kapitel A:
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken

Kapitel B:
Muster zusätzlicher amtlicher Bescheinigung für verarbeitete Muscheln der Art Acanthocardia tuberculatum

Teil II

Kapitel A:
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen

Kapitel B:
Muster der amtlichen Bescheinigung für Fischereierzeugnisse, die von Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats gefangen und mit oder ohne Lagerung in einem Drittland umgeladen worden sind

Kapitel C:
Muster der vom Kapitän zu unterzeichnenden amtlichen Bescheinigung für gefrorene Fischereierzeugnisse, die in die Union verbracht und direkt von einem Gefrierschiff, Kühlschiff oder Fabrikschiff aus in Verkehr gebracht werden

Teil III
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen oder zubereiteten Froschschenkeln für den menschlichen Verzehr

Teil IV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von gekühlten, gefrorenen, ausgelösten, gegarten, zubereiteten oder haltbar gemachten Schnecken für den menschlichen Verzehr

Teil V
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von ausgelassenen Fetten und Grieben für den menschlichen Verzehr

Teil VI
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Gelatine für den menschlichen Verzehr

Teil VII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Kollagen für den menschlichen Verzehr

Teil VIII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr

Teil IX
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen behandelter Rohstoffe zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr

Teil X
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Honig und anderen Imkereierzeugnissen für den menschlichen Verzehr

Teil XI
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen der hochverarbeiteten Erzeugnisse Chondroitinsulfat, HYaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin und LAB, Hausenblase und Aminosäuren für den menschlichen Verzehr

Teil XII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Reptilienfleisch für den menschlichen Verzehr

Teil XIII
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Insekten für den menschlichen Verzehr

Teil XIV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr, die nicht unter die Artikel 7 bis 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/628 der Kommission fallen

Teil XV
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union zum Inverkehrbringen von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen

Anhang IV Muster der amtlichen Bescheinigung für Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbetrieb

Teil I: Modell der amtlichen Bescheinigung für lebende Tiere

Teil II: Muster der amtlichen Bescheinigung für zur Erzeugung von Stopflebern ("FOIE GRAS") bestimmtes und verzögert ausgeweidetes Geflügel

Teil III: Muster der amtlichen Bescheinigung für im Herkunftsbetrieb geschlachtetes Farmwild

Teil IV: Muster der amtlichen Bescheinigung für IM Betrieb geschlachtetes Farmwild gemäß Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Anhang V Muster der amtlichen Bescheinigung für im Fall einer Notschlachtung ausserhalb des Schlachtbetriebs gemäss Artikel 4 der delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission

Anhang VI