Regelwerk, EU 2019

Empf. (EU) 2019/786
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Anhang

1. Einleitung

2. Langfristige Renovierungsstrategien

2.1. Ziel

2.2. Anwendungsbereich

2.3. Verpflichtung zur Festlegung einer umfassenden Strategie, um bis 2050 einen in hohem Maße dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen

2.4. Verpflichtung, den Zugang zu Mechanismen zur Unterstützung der Mobilisierung von Investitionen zu erleichtern - Artikel 2a Absatz 3 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.5. Finanzielle Anreize, Marktschranken und Information - Artikel 10 und 20 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

2.6. Vorlage der langfristigen Renovierungsstrategie und Fortschrittsberichte

2.7. Bewährte Verfahren für die Einhaltung von Artikel 2a der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

3. Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

3.1. Anwendungsbereich

3.2. Verpflichtungen zur Bestimmung und Darstellung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

3.3. Verpflichtung zur transparenten Beschreibung nationaler Berechnungsmethoden

3.4. Zusätzliche Erwägungen

3.5. Übergreifende Normen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

4. Zusammenfassung der Empfehlungen

4.1. Langfristige Renovierungsstrategien

4.2. Finanzielle Anreize und Informationen

4.3. Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden