Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2019, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/896 der Kommission vom 28. Mai 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 in Bezug auf Europäische Bewertungsdokumente für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Innenwände, für Systeme mit mechanisch befestigten flexiblen Dachdichtungsbahnen, für Blechverbundplatten, für elastische Mikrohohlkugeln als Betonzusatzmittel, für Bausätze für Dielenbefestigung und für selbsttragende transparente Dachsysteme mit einer Abdeckung aus Kunststoffplatten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 142 vom 29.05.2019 S. 69)



s. NormenübersichtNormen zur VO (EU) 305/2011

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Referenznummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale zu bewerten.

(2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, mehrere Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.

( 3) Die Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Innenwände, auf Systeme mit mechanisch befestigten flexiblen Dachdichtungsbahnen, auf Blechverbundplatten, auf elastische Mikrohohlkugeln als Betonzusatzmittel, auf Bausätze für Dielenbefestigung und auf selbsttragende transparente Dachsysteme mit einer Abdeckung aus Kunststoffplatten. Die Europäischen Bewertungsdokumente enthalten eine allgemeine Beschreibung des Bauprodukts, eine Auflistung der Wesentlichen Merkmale, die für den vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts von Belang sind und auf die sich der Hersteller und die Organisation Technischer Bewertungsstellen geeinigt haben, sowie die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung des Produkts in Bezug auf diese Wesentlichen Merkmale.

(4) Die Europäischen Bewertungsdokumente für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Innenwände, für Systeme mit mechanisch befestigten flexiblen Dachdichtungsbahnen und für selbsttragende transparente Dachsysteme mit einer Abdeckung aus Kunststoffplatten wurden erstellt, um die zuvor verwendeten Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung (ETAG) zu ersetzen, die Europäischen Bewertungsdokumente für Blechverbundplatten, für elastische Mikrohohlkugeln als Betonzusatzmittel und für Bausätze für Dielenbefestigung gehen hingegen ausschließlich darauf zurück, dass Europäische Technische Bewertungen von einzelnen Herstellern beantragt wurden.

(5) Die Kommission bewertete, ob die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen verfassten Europäischen Bewertungsdokumente den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entsprechen.

(6) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen verfassten Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, da die in Erwägungsgrund 3 dieses Beschlusses aufgeführten Elemente in den Dokumenten adäquat berücksichtigt wurden. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) Das Verzeichnis der Europäischen Bewertungsdokumente wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 2 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

(8) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9) Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 07.06.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion