Regelwerk, EU 2020

Beschl. (EU) 2020/248
- Inhalt =>

Artikel 1

Artikel 2

Anhang Technische Leitlinien für Inspektionen von Abfallentsorgungseinrichtungen

Teil A
Ziele

Teil B
Definition

Teil C
Durchführung genauer kontrollen, Untersuchungen und Zusammentragen von informationen

1. Zuständige Behörden

2. Organisation von Inspektionen

2.1. Inspektionspläne
2.2. Routinemäßige Inspektionen
2.3. Nichtroutinemäßige Inspektionen
2.4. Unangekündigte Standortbesichtigungen

3. Dokumentation von Inspektionen

3.1. Dokumentation von Inspektionstätigkeiten, einschließlich Standortbesichtigungen

Teil D
Schwerpunkt der Inspektionen in den verschiedenen Abschnitten des Lebenszyklus von Abfallentsorgungseinrichtungen

1. Inspektionen neuer Abfallentsorgungseinrichtungen vor der Aufnahme des Ablagerungsbetriebs

2. Inspektionen von in Betrieb befindlichen Abfallentsorgungseinrichtungen

3. Schlussabnahme von Abfallentsorgungseinrichtungen vor Ort gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2006/21/EG

4. Inspektion von nach dem 1. Mai 2008 stillgelegten Abfallentsorgungseinrichtungen nach der Stilllegung

Teil E
Zusätzliche Elemente für Inspektionen von Abfallentsorgungeinrichtungen der Kategorie A

1. Inspektionen der Dämme von Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A, die Bergematerial enthalten

2. Inspektionen der Einleitstellen von Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A, die Bergematerial enthalten

3. Inspektionen von Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A, die taubes Gestein enthalten