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Beschluss (GASP) 2020/719 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
(ABl. L 168 vom 29.05.2020 S. 66)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP 1 angenommen.
(2) Am 17. Mai 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/806 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2020 verlängert wurden.
(3) Nach Überprüfung der im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen hat der Rat beschlossen, dass diese Maßnahmen bis zum 1. Juni 2021 verlängert werden sollten.
(4) Die Einträge in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sollten auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.
(5) Fünf Einträge sollten von der im Anhang des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen werden.
(6) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 34 erhält folgende Fassung:
" Artikel 34
Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2020.
2) Beschluss (GASP) 2019/806 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 132 vom 20.05.2019 S. 36).
Anhang |
" Anhang I
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ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
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