VO (EU) 2020/723
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anerkennung von Drittlandlizenzen
Abschnitt 2
Validierung von Lizenzen
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen für die Validierung von Lizenzen
Artikel 5 Pilotenlizenzen für den gewerblichen Luftverkehr und sonstige gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 6 Pilotenlizenzen für nichtgewerbliche Tätigkeiten mit Instrumentenflugberechtigung
Artikel 7 Pilotenlizenzen für nichtgewerbliche Tätigkeiten ohne Instrumentenflugberechtigung
Artikel 8 Validierung von Pilotenlizenzen für bestimmte zeitlich begrenzte Aufgaben
Abschnitt 3
Umwandlung von Lizenzen
Artikel 9 Bedingungen für die Umwandlung von Lizenzen
Abschnitt 4
Anerkennung von Klassen- und Musterberechtigungen
Artikel 10 Bedingungen für die Anerkennung von Klassen- und Musterberechtigungen
Artikel 11 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang Bedingungen für die Anerkennung von Lizenzen, die von oder im Namen von Drittländern erteilt wurden
Tabelle 1 Anforderungen an die Erfahrung mit FlugzeugenTabelle 2 Anforderungen an die Erfahrung mit Hubschraubern