VO (EU) 2020/999
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Informationen, die von Unternehmern bei Anträgen auf Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden anzugeben sind
Artikel 4 Fristen für die Übermittlung der Informationen durch die Unternehmer bei Anträgen auf Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden sowie bei Einstellung der Tätigkeit
Artikel 5 Technische Anforderungen und Spezifikationen für die Kennzeichnung des Zuchtmaterials von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie betriebliche Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
Artikel 6 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang Technische Anforderungen und Spezifikationen für die Kennzeichnung von Pailletten und anderen Verpackungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie betriebliche Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit nach Artikel 5
Teil 1
Technische Anforderungen und Spezifikationen für die Kennzeichnung von Pailletten und anderen Verpackungen, in die Sperma, Eizellen oder Embryonen gegeben bzw. in denen sie gelagert und transportiert werden