Beschl. (EU) 2020/1804
- Inhalt =>
Anhang Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays
Kriterium 1 - Energieverbrauch
1.1. Energieeinsparungen1.2. Stromsparen
Kriterium 2 - Beschränkungen unterliegende Stoffe
2.1. Verbotene oder Beschränkungen unterliegende StoffeTabelle 1: Zusammenfassung von SVHC, die auf der Kandidatenliste stehen, und Gefahrenklassen und -kategorien sowie der damit zusammenhängenden Gefahrenhinweis-Codes in Gruppen
Tabelle 2: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2.1.a fallen
Tabelle 3: Stoffbeschränkungen für Baugruppen und Bauteile
Tabelle 4: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2.1.c fallen
2.2. Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-THG) in der Lieferkette
Kriterium 3 - Reparierbarkeit und Herstellergarantie
Kriterium 4 - Entsorgung
4.1. Materialauswahl und Angaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit4.2. Demontage- und recyclingfreundliche Gestaltung
Kriterium 5 - Soziale Verantwortung der Unternehmen
5.1. Arbeitsbedingungen bei der Herstellung5.2. Bezug von "konfliktfreien Mineralien"
Kriterium 6 - Informationskriterien
6.1. Benutzerinformationen6.2. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen