Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/1816
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Erläuterung, wie ESG-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten oder Referenzwert-Familien berücksichtigt werden

Artikel 3 Aktualisierung der bereitgestellten Erläuterung

Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Muster zur Erläuterung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in der Referenzwert-Erklärung berücksichtigt werden

Anhang II Zu berücksichtigende Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) nach zugrunde liegendem Vermögenswert des Referenzwerts

Abschnitt 1
Anhang

Abschnitt 2
Festverzinsliche Wertpapiere

Abschnitt 3
Öffentliche Schuldverschreibungen

Abschnitt 4
Rohstoffe

Abschnitt 5