Regelwerk, EU 2020

Beschl. (EU) 2020/2009
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Abkürzungen

Allgemeine Erwägungen

1. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen
1.1.1. Umweltmanagementsysteme

BVT 1. Die zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

1.1.2. Allgemeine Umweltleistung

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Anlage, insbesondere in Bezug auf VOC-Emissionen und Energieverbrauch, besteht in Folgendem:

1.1.3. Auswahl der Rohstoffe

BVT 3. Die BVT zur Verhinderung oder Verringerung der Umweltauswirkungen der eingesetzten Rohstoffe besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

BVT 4. Die zur Verringerung des Verbrauchs an Lösungsmitteln, der VOC-Emissionen und der allgemeinen Umweltauswirkungen der eingesetzten Rohstoffe besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.4. Lagerung und Handhabung von Rohstoffen

BVT 5. Die zur Vermeidung oder Verringerung diffuser VOC-Emissionen bei der Lagerung und Handhabung von lösungsmittelhaltigen Materialien und/oder Gefahrstoffen besteht in der Anwendung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Good Housekeeping) unter Einsatz aller nachstehenden Techniken.

1.1.5. Verteilung der Rohstoffe

BVT 6. Die BVT zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der VOC-Emissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.6. Aufbringen der Beschichtung

BVT 7. Die zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der allgemeinen Umweltauswirkungen der Verfahren zum Aufbringen der Beschichtung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.7. Trocknen/Aushärten

BVT 8. Die zur Verringerung des Energieverbrauchs und der allgemeinen Umweltauswirkungen von Trocknungs-/Aushärtungsverfahren besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.8. Reinigung

BVT 9. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus Reinigungsprozessen besteht in der Minimierung des Einsatzes lösungsmittelbasierter Reinigungsmittel und der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.9. Überwachung
1.1.9.1. Lösungsmittel-Massenbilanz

BVT 10. Die besteht in der Überwachung der gesamten und der diffusen VOC-Emissionen, indem mindestens einmal jährlich eine Lösungsmittel-Massenbilanz der Lösungsmittel-Inputs und -Outputs der Anlage gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 Nummer 2 der Richtlinie 2010/75/EU erstellt wird, sowie in der Minimierung der Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz durch Anwendung aller folgenden Techniken.

1.1.9.2. Emissionen in Abgasen

BVT 11. Die besteht in der Überwachung der Emissionen in Abgasen in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

1.1.9.3. Emissionen in Gewässer

BVT 12. Die besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

1.1.10. Emissionen unter Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs

BVT 13. Die zur Verringerung der Häufigkeit von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (other than normal operating conditions, OTNOC) und der Emissionen während solcher Zustände besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

1.1.11. Emissionen in Abgasen
1.1.11.1. Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen

BVT 14. Die zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) aus Fertigungsstätten und Lagerplätzen besteht in der Anwendung der Technik a und einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

BVT 15. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen in Abgasen und zur Steigerung der Ressourceneffizienz besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

BVT 16. Die zur Verringerung des Energieverbrauchs des Systems zur VOC-Minderung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

1.1.11.2. NOx- und CO-Emissionen

BVT 17. Die zur Verringerung von NOx-Emissionen in Abgasen unter gleichzeitiger Begrenzung von CO-Emissionen aus der thermischen Behandlung von Lösungsmitteln in Rohgasen besteht in der Anwendung der Technik a oder der beiden folgenden Techniken.

Tabelle 1: BVT-assoziierter Emissionswert für NOX-Emissionen in Abgasen und indikativer Emissionswert für CO-Emissionen in Abgasen aus der thermischen Rohgasbehandlung

1.1.11.3. Staubemissionen

BVT 18. Die zur Verringerung der Staubemissionen in Abgasen aus der Aufbereitung, dem Schneiden, der Beschichtung und der Veredelung von Substratoberflächen für die in Tabelle 2 aufgeführten Sektoren und Verfahren besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 2: BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in Abgasen

1.1.12. Energieeffizienz

BVT 19. Die zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der Techniken a und b sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken c bis h.

Tabelle 3: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Energieverbrauch

1.1.13. Wasserverbrauch und Abwasseranfall

BVT 20. Die zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls aus wasserbasierten Prozessen (z.B. Entfettung, Reinigung, Oberflächenbehandlung, Nasswäsche) besteht in der Anwendung der Technik a und einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 4: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Wasserverbrauch

1.1.14. Emissionen in Gewässer

BVT 21. Die zur Verringerung der Emissionen in Gewässer und/oder zur Erleichterung der Wiederverwendung und des Recylings von Wasser aus wasserbasierten Prozessen (z.B. Entfettung, Reinigung, Oberflächenbehandlung, Nasswäsche) besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 5: BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen in ein aufnehmendes Gewässer

Tabelle 6: BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen in ein aufnehmendes Gewässer

1.1.15. Abfallmanagement

BVT 22. Die zur Verminderung der Abfallmenge, die zur Beseitigung verbracht wird, besteht in der Anwendung der Techniken a und b oder der beiden folgenden Techniken c und d.

1.1.16. Geruchsemissionen

BVT 23. Die zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Einführung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Geruchsmanagementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe 1), der alle folgenden Elemente umfasst:

1.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Fahrzeugbeschichtung
1.2.1. VOC-Emissionen und Energie- und Rohstoffverbrauch

BVT 24. Die zur Verringerung des Verbrauchs von Lösungsmitteln, sonstigen Rohstoffen und Energie sowie zur Verringerung von VOC-Emissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Beschichtungssysteme.

Tabelle 7: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Fahrzeugbeschichtung

1.2.2. Abfallmenge, die außerhalb des Standorts verbracht wird

Tabelle 8: Indikative Werte für die spezifische Abfallmenge aus der Fahrzeugbeschichtung, die außerhalb des Standorts verbracht wird

1.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

Tabelle 9: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

Tabelle 10: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

Tabelle 11: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

1.4. BVT-Schlussfolgerungen für der Beschichtung von Schiffen und Jachten

BVT 25. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen, der Staubemissionen in die Luft und der Emissionen in Gewässer sowie zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer Kombination der unten angegebenen Techniken c bis i.

Tabelle 12: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung von Schiffen und Jachten

1.5. BVT-Schlussfolgerungen für die Luftfahrzeugbeschichtung

BVT 26: Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung bei der Luftfahrzeugbeschichtung besteht in der Anwendung der Technik a oder der beiden folgenden Techniken.

Tabelle 13: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Luftfahrzeugbeschichtung

1.6. BVT-Schlussfolgerungen für die Bandblechbeschichtung

Tabelle 14: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Bandblechbeschichtung

Tabelle 15: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Bandblechbeschichtung

1.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Klebebändern

Tabelle 16: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Klebebändern

Tabelle 17: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Herstellung von Klebebändern

1.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

Tabelle 18: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

Tabelle 19: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

1.9. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Wickeldraht

BVT 27. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen und des Energieverbrauchs besteht in der Anwendung der Technik a und einer der Techniken b bis d bzw. einer Kombination davon.

Tabelle 20: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Wickeldraht

Tabelle 21: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Herstellung von Wickeldraht

1.10. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung und das Bedrucken von Metallverpackungen

Tabelle 22: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

Tabelle 23: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

Tabelle 24: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

1.11. BVT-Schlussfolgerungen für den Heatset-Rollenoffsetdruck

BVT 28. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

Tabelle 25: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

Tabelle 26: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

Tabelle 27: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

1.12. BVT-Schlussfolgerungen für den Flexodruck und den Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

Tabelle 28: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

Tabelle 29: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

Tabelle 30: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)"

1.13. BVT-Schlussfolgerungen für den Illustrationstiefdruck

BVT 29. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus dem Illustrationstiefdruck besteht im Einsatz eines Toluol-Rückgewinnungssystems auf der Grundlage der Adsorption und einer oder beider der folgenden Techniken.

Tabelle 31: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Illustrationstiefdruck

Tabelle 32: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Illustrationstiefdruck

1.14. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung von Holzoberflächen

Tabelle 33: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

Tabelle 34: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

Tabelle 35: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

2. BVT-Schlussfolgerungen für die Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien

2.1. Umweltmanagementsysteme

BVT 30. Die zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle Merkmale i bis xx von 1 sowie die folgenden spezifischen Merkmale aufweist:

2.2. Substitution schädlicher/gefährlicher Stoffe

BVT 31. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Emissionen von PAK und/oder Lösungsmitteln besteht in der Verwendung wasserbasierter Holzschutzmittel.

BVT 32. Die zur Verringerung des mit dem Einsatz von Behandlungschemikalien verbundenen Umweltrisikos besteht in der Substitution der derzeit verwendeten Behandlungschemikalien durch weniger gefährliche Stoffe auf der Grundlage regelmäßiger (z.B. jährlicher) Kontrollen, um etwaige neu verfügbare, sicherere Alternativen zu ermitteln.

2.3. Ressourceneffizienz

BVT 33. Die zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der Umweltauswirkungen und Risiken, die mit dem Einsatz von Behandlungschemikalien verbunden sind, besteht in der Verringerung ihres Verbrauchs mithilfe aller folgenden Techniken.

2.4. Lieferung, Lagerung und Handhabung von Behandlungschemikalien

BVT 34. Die zur Verringerung der Emissionen aus der Lieferung, Lagerung und Handhabung von Behandlungschemikalien besteht in der Anwendung der Technik a oder b sowie aller der folgenden Techniken c bis f.

2.5. Aufbereitung/Konditionierung von Holz

BVT 35. Die zur Verringerung des Verbrauchs von Behandlungschemikalien und Energie sowie zur Senkung der Emissionen von Behandlungschemikalien besteht darin, die Holzbeschickung des Behälters zu optimieren und den Einschluss von Behandlungschemikalien durch eine Kombination der folgenden Techniken zu vermeiden.

2.6. Aufbringungsprozess

BVT 36. Die zur Vermeidung unbeabsichtigter Leckagen und Emissionen von Behandlungschemikalien bei Nichtdruckverfahren besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.

BVT 37. Die zur Verringerung der Emissionen von Aerosolen aus der Behandlung von Holz und Holzerzeugnissen mit wasserbasierten Chemikalien besteht darin, Spritzprozesse einzuhausen und den Overspray aufzufangen und zur Herstellung von Holzschutzlösungen wiederzuverwenden.

BVT 38. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Emissionen von Behandlungschemikalien bei Druckprozessen (Autoklaven) besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 39. Die BVT zur Verringerung des Energieverbrauchs bei Druckprozessen (Autoklaven) besteht in der Anwendung einer variablen Pumpensteuerung.

2.7. Konditionierung nach der Behandlung und Zwischenlagerung

BVT 40. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Kontamination des Bodens oder des Grundwassers bei der Zwischenlagerung von frisch behandeltem Holz besteht darin, nach der Behandlung eine ausreichende Abtropfzeit vorzusehen und das behandelte Holz erst dann aus dem abgeschlossenen Bereich mit Auffangwanne zu entfernen, wenn es als trocken angesehen wird.

2.8. Abfallmanagement

BVT 41. Die zur Verminderung der Menge der zu Abfälle, die zur Beseitigung verbracht werden, insbesondere gefährlicher Abfälle, besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer oder beider der Techniken c und d.

BVT 42. Die zur Verringerung des Umweltrisikos im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement besteht darin, Abfälle in geeigneten Behältern oder auf versiegelten Oberflächen zu lagern und gefährliche Abfälle getrennt in einem eigens dafür vorgesehenen witterungsgeschützten, abgeschlossenen Bereich mit Auffangwanne zu lagern.

2.9. Überwachung
2.9.1. Emissionen in Gewässer

BVT 43. Die besteht in der Überwachung von Schadstoffen im Abwasser und potenziell kontaminiertem Oberflächenabflusswasser vor Einleitung einer jeden Charge unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

2.9.2. Grundwasserqualität

BVT 44. Die besteht in der Überwachung von Schadstoffen im Grundwasser mindestens einmal alle sechs Monate unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

2.9.3. Emissionen in Abgasen

BVT 45. Die besteht in der Überwachung der Emissionen in Abgasen mindestens einmal jährlich unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

2.10. Emissionen in den Boden und das Grundwasser

BVT 46. Die zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

2.11. Emissionen in das Wasser und Abwassermanagement

BVT 47. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verminderung von Emissionen in das Wasser sowie zur Verringerung des Wasserverbrauchs besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

BVT 48. Die zur Verringerung der Emissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in das Wasser besteht darin, die beim Entspannen und Absaugen anfallenden Kondensate aus dem Behandlungsbehälter und aus der Kreosot(wieder)aufbereitung zu sammeln und sie entweder vor Ort mit einem Aktivkohle- oder Sandfilter zu behandeln oder als gefährlichen Abfall zu entsorgen.

2.12. Emissionen in die Luft

BVT 49. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien in die Luft besteht darin, die emittierenden Anlagen oder Prozesse einzuhausen und die Rohgase abzusaugen und in ein Behandlungssystem zu leiten (siehe Techniken in 51).

BVT 50. Die zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen und von Geruchsemissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in die Luft besteht in der Verwendung von Imprägnierölen mit geringer Flüchtigkeit, d. h. von Kreosot vom Typ C anstelle von Typ B.

BVT 51. Die zur Verringerung der Emissionen organischer Verbindungen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in die Luft besteht darin, emittierende Anlagenteile oder Prozesse (z.B. Lagertanks und Imprägnierbehälter, Entspannung, Kreosotwiederaufbereitung) einzuhausen, die Rohgase abzusaugen und eine oder eine Kombination der folgenden Behandlungstechniken anzuwenden.

BVT 52. Die zur Verringerung von NOx-Emissionen in Abgasen unter gleichzeitiger Begrenzung von CO-Emissionen aus der thermischen Behandlung von Rohgasen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot und/oder lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien besteht in der Anwendung der Technik a oder beider der folgenden Techniken.

Tabelle 37: BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in Abgasen und indikative Emissionswerte für CO-Emissionen in Abgasen aus der thermischen Rohgasbehandlung bei der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot und/oder lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien in die Luft

2.13. Lärm

BVT 53. Die zur Vermeidung oder, falls dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Lärmemissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.