Beschl. (EU) 2021/61
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Artikel 1 Genetisch veränderte Organismen und spezifische Erkennungsmarker
Artikel 2 Zulassung
Artikel 3 Kennzeichnung
Artikel 4 Nachweisverfahren
Artikel 5 Überwachung der Umweltauswirkungen
Artikel 6 Gemeinschaftsregister
Artikel 7 Zulassungsinhaber
Artikel 8 Geltungsdauer
a) Antragsteller und Zulassungsinhaberb) Bezeichnung und Spezifikation der Erzeugnisse
c) Kennzeichnung
d) Nachweisverfahren
e) Spezifische Erkennungsmarker
f) Informationen gemäß Anhang II des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
g) Bedingungen oder Einschränkungen für das Inverkehrbringen, die Verwendung oder die Handhabung der Erzeugnisse
h) Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen
i) Anforderungen an die Überwachung nach Inverkehrbringen bei Verwendung der Lebensmittel zum menschlichen Verzehr