Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/392
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Datenmeldung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/631

Artikel 3 Aggregierte und ausführliche Überwachungsdaten

Artikel 4 Vorläufige Berechnung und Daten

Artikel 5 Angaben zum Hersteller

Artikel 6 Mitteilung von Fehlern in den für die vorläufigen Berechnungen verwendeten Daten

Artikel 7 Meldung von Daten zu vervollständigten leichten Nutzfahrzeugen

Artikel 8 Meldung der NEFZ-CO2-Emissionswerte für die Zwecke von Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/631

Kapitel 3
Erhebung und Meldung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb

Artikel 9 Erhebung und Meldung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb durch die Hersteller

Artikel 10 Erhebung und Meldung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb durch die Mitgliedstaaten

Artikel 11 Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12 Veröffentlichung der Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb

Artikel 13 Überprüfung

Kapitel 4
Überwachung und Meldung von Daten aus den gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151 durchgeführten Prüfungen

Artikel 14 Prüfdaten

Artikel 15 Aufhebung

Artikel 16 Inkrafttreten

Anhang

1. Erhebung und Meldung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb und von FINs gemäß den Artikeln 9 und 10

Tabelle 1 Gemäß den Artikeln 9 und 10 zu meldende Daten

2. Meldung von Daten gemäß Artikel 14

Tabelle 2 Prüfdaten Typ 1