Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/923
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Anwendung der Kriterien

Artikel 3 Kriterien für die Feststellung, ob die beruflichen Tätigkeiten von Mitarbeitern eine erhebliche Auswirkung auf das Risikoprofil des betreffenden wesentlichen Geschäftsbereichs im Sinne des Artikels 94 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU haben

Artikel 4 Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Mitarbeiter

Artikel 5 Qualitative Kriterien

Artikel 6 Quantitative Kriterien

Artikel 7 Berechnung der durchschnittlichen Gesamtvergütung für Mitglieder des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung sowie der gewährten variablen Vergütung

Artikel 8 Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014

Artikel 9