VO (EU) 2021/923
- Inhalt =>
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendung der Kriterien
Artikel 3 Kriterien für die Feststellung, ob die beruflichen Tätigkeiten von Mitarbeitern eine erhebliche Auswirkung auf das Risikoprofil des betreffenden wesentlichen Geschäftsbereichs im Sinne des Artikels 94 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU haben
Artikel 4 Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Mitarbeiter
Artikel 5 Qualitative Kriterien
Artikel 6 Quantitative Kriterien
Artikel 7 Berechnung der durchschnittlichen Gesamtvergütung für Mitglieder des Leitungsorgans und der Geschäftsleitung sowie der gewährten variablen Vergütung
Artikel 8 Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014