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Durchführungsverordnung (EU) 2021/1301 des Rates vom 5. August 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea
(ABl. L 283 vom 06.08.2021 S. 7)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Einführung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea 1, insbesondere auf Artikel 15a Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 22. Dezember 2009 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 angenommen.
(2) Die Angaben zu fünf in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden.
(3) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 5. August 2021.
Anhang |
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 erhalten unter der Überschrift "Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 3" die Einträge 1 bis 5 folgende Fassung:
Name (und ggf. Aliasname) | Angaben zur Identität | Begründung | |
"1. | Hauptmann Moussa Dadis CAMARA | Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968 Reisepass-Nr.: R0001318 Geschlecht: männlich Anschrift: Ouagadougou (Burkina Faso) Funktion oder Beruf: Ehemaliger Militär und Chef der Militärjunta des Nationalen Rates für Demokratie und Entwicklung (Conseil National pour la Democratie et le Developpement, CNDD) |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
2. | Oberst Moussa Tiégboro CAMARA alias Moussa Thiegboro CAMARA |
Geburtsdatum: 1.1.1968 Reisepass-Nr.: 7190 Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Generalsekretär, Präsidialamt der Republik Guinea |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
3. | Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY | Geburtsdatum: 26.2.1957 Reisepass-Nr.: 13683 Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Militärarzt |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
4. | Hauptmann Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ | Geschlecht: männlich Anschrift: Conakry (Republik Guinea) Funktion oder Beruf: ehemaliger Militär. Weitere Angaben: in Haft |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
5. | Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan) | Geburtsdatum: 1.1.1960 Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Minister mit Zuständigkeit für die Sicherheit des Präsidenten |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt" |
ENDE |
(Stand: 25.08.2021)
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