Regelwerk, EU 2021

Beschl. (EU) 2021/1870
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Anhang I Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel

Tabelle 1: Grenzwerte für Stoffe für kosmetische Mittel (Gewichtsprozent, Gew.-%), aufgeschlüsselt nach Kriterium. Abkürzungen: CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; CMR: Karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch; n. z.: nicht zutreffend

Kriterium 1 - Toxizität gegenüber Wasserorganismen: kritisches Verdünnungsvolumen (KVV) von Rinse-off-Produkten

Tabelle 2: KVV-Grenzwerte

Kriterium 2 - Biologische Abbaubarkeit von Rinse-off-Produkten

Tabelle 3: aNBO- und anNBO-Grenzwerte

Kriterium 3 - Aquatische Toxizität und biologische Abbaubarkeit von Leave-on-Produkten

Kriterium 4 - Verbotene und Beschränkungen unterliegende Stoffe

Tabelle 4: Beschränkende Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende Gefahrenhinweise

Tabelle 5: Ausnahmeregelungen und geltende Voraussetzungen der Beschränkungen für Inhaltsstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind

Tabelle 6: Verbotene Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende Gefahrenhinweise

Tabelle 7: Ausnahmeregelungen und geltende Voraussetzungen der Beschränkungen für gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoffe eingestufte Stoffe

Kriterium 5 - Verpackung

Tabelle 8: Materialien und Komponenten, die von einer Verwendung als Verpackungsbestandteile ausgeschlossen sind

Kriterium 6 - Nachhaltige Gewinnung von Palmöl, Palmkernöl und ihren Derivaten

Kriterium 7 - Gebrauchstauglichkeit

Kriterium 8 - Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Anlage DID-Liste

Anhang II Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Tierpflegeprodukte

Tabelle 1: Grenzwerte für Stoffe für Tierpflegeprodukte (Gewichtsprozent, Gew.-%), aufgeschlüsselt nach Kriterium. Abkürzungen: CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; CMR: Karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch; n. z.: nicht zutreffend

Kriterium 1 - Toxizität gegenüber Wasserorganismen: kritisches Verdünnungsvolumen (KVV)

Tabelle 2: KVV-Grenzwerte

Kriterium 2 - Biologische Abbaubarkeit

Tabelle 3: aNBO- und anNBO-Grenzwerte

Kriterium 3 - Verbotene und Beschränkungen unterliegende Stoffe

Tabelle 4: Beschränkende Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende Gefahrenhinweise

Tabelle 5: Ausnahmeregelungen und geltende Voraussetzungen der Beschränkungen für Inhaltsstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind

Tabelle 6: Verbotene Gefahrenklassen und -kategorien sowie damit zusammenhängende Gefahrenhinweise

Kriterium 4 - Verpackung

Tabelle 7: Materialien und Komponenten, die von einer Verwendung als Verpackungsbestandteile ausgeschlossen sind

Kriterium 5 - Nachhaltige Gewinnung von Palmöl, Palmkernöl und ihren Derivaten

Kriterium 6 - Gebrauchstauglichkeit

Kriterium 7 - Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Anlage