VO (EU) 2022/2292
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Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Ursprungsdrittländer oder -Drittlandsgebiete
Artikel 3 Der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Waren, die aus Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen müssen, welche in der Liste gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführt sind
Artikel 4 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und Waren aus einem Drittland oder einem Drittlandsgebiet in die Union
Artikel 5 Tiere und Erzeugnisse, für die die Artikel 6 bis 12 gelten
Artikel 6 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang in die Union von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen in Bezug auf pharmakologisch wirksame Stoffe und deren Rückstände, Kontaminanten und Pestizidrückstände
Artikel 7 Aufnahme eines Drittlandes in eine Liste von Drittländern, die die Anforderungen der Union in Bezug auf pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Rückstände, Kontaminanten und Pestizidrückstände erfüllen
Artikel 8 Ausnahme von den Anforderungen an den Eingang von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen in die Union
Kapitel III
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf die Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe und deren Rückstände, kontaminanten und Pestizidrückstände
Artikel 9 Anforderungen in Bezug auf die Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und ihre Rückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 10 Anforderungen in Bezug auf das Verbot bestimmter Stoffe
Artikel 11 Anforderungen in Bezug auf Pestizidrückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen
Artikel 12 Anforderungen in Bezug auf Kontaminanten in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen
Kapitel IV
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Betriebe
Artikel 13 Anforderungen an Betriebe
Artikel 14 Betriebe, für die die Anforderungen von Artikel 13 Absatz 1 nicht gelten
Kapitel V
Zusätzliche Anforderungen für den Eingang bestimmter für den menschlichen Verzehr bestimmter Waren in die Union
Artikel 15 Anforderungen an Sendungen von frischem Fleisch, Hackfleisch/Faschiertem, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch und Fleischerzeugnissen sowie Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen
Artikel 16 Anforderungen an Sendungen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken
Artikel 17 Auflistung der Erzeugungsgebiete
Artikel 18 Besondere Anforderungen an Fischereierzeugnisse
Artikel 19 Besondere Vorschriften für die Aufnahme von Schiffen in die Listen
Artikel 20 Anforderungen an Sendungen zusammengesetzter Erzeugnisse
Kapitel VI
Bedingungen für den Eingang in die Union in Bezug auf Bescheinigungen und Attestierungen
Artikel 21 Amtliche Bescheinigungen
Artikel 22 Private Bestätigung
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 23 Bezugnahmen
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 25 Inkrafttreten und Anwendung
Teil I
Allgemeine Anforderungen in Bezug auf die Vorlage des Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten sowie des aktualisierten Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten
Teil II
Kontrollplan der Drittländer für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten - erforderliche Informationen
A. Umfang des Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten
B. Zuständige Behörden und ihre rechtlichen Befugnisse
C. Pharmakologisch wirksame Stoffe
D. Pestizide
E. Kontaminanten
F. Analysemethoden und Laboratorien
G. Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zur Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren zugelassen sind, und Verwendungsverbote für diese Tiere
H. Spezifische Informationen für Rinder, Ziegen und Schafe sowie daraus gewonnene Erzeugnisse tierischen Ursprungs, einschließlich Milch
I. Spezifische Informationen für Honig
J. Spezifische Informationen für die Aquakultur
K. Spezifische Informationen für Equiden
L. Spezifische Informationen, die von den in Artikel 8 Absätze 1 und 2 genannten Drittländern vorzulegen sind
M. Spezifische Informationen für Tierdarmhüllen
Teil III
Aktualisierter Kontrollplan für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten - erforderliche Informationen
A. Änderungen im aktualisierten Kontrollplan für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten
B. Ergebnisse der Durchführung des vorjährigen Kontrollplans für pharmakologisch wirksame Stoffe, Pestizide und Kontaminanten