VO (EU) 2023/333
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Identische Identitätsdaten
Artikel 3 Ähnliche Identitätsdaten
Artikel 4 Protokolle
Artikel 5 Inkrafttreten
1. Daten aus verschiedenen Informationssystemen
2. Identische Identitätsdaten
3. Fälle, in denen IDentitätsdaten einer Datenkategorie nach als identisch anzusehen sind
3.1. Namen3.2. Geburtsdatum
3.3. Geschlecht
3.4. Staatsangehörigkeiten und Geburtsort
1. Daten aus verschiedenen Informationssystemen
2. Ähnliche Identitätsdaten
3. Fälle, in denen Identitätsdaten als ähnlich anzusehen sind
3.1. Namen3.2. Geburtsdatum
3.3. Geschlecht
3.4. Staatsangehörigkeiten und Geburtsort