Leitl. 2023/C 328/02
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I. Einleitung
II. Gleichwertigkeit der Cybersicherheitsanforderungen aus sektorspezifischen Rechtsakten der Union
II.1. Anforderungen an das Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit
II.2. Meldepflichten
II.2.1. Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an CSIRTs, zuständige Behörden und Empfänger
II.2.2. Mehrstufiger Ansatz und Zeitrahmen für die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle
II.2.3. Inhalt der verpflichtenden Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an CSIRTs oder zuständige Behörden
II.2.4. Unmittelbarer Zugang zu Meldungen von Sicherheitsvorfällen
III. Folgen der Gleichwertigkeit
III.1. Aufsicht und DurchsetzungIII.2. Nationale Cybersicherheitsstrategie
III.3. Benennung von CSIRTs
III.4. Nationale Rahmen für das Cyberkrisenmanagement und EU-CyCLONe
III.5. Ausschluss von der Anwendung des Artikels 3 Absätze 3 und 4, des Artikels 20 und des Artikels 27 Absätze 2 und 3
(Stand: 29.02.2024)
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