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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/910 der Kommission vom 3. Mai 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für profilierte Bitumentafeln oder -platten und andere Bauprodukte
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 116 vom 04.05.2023 S. 22)
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 22,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Referenznummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale zu bewerten.
(2) Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 25 Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.
(3) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Bauprodukte:
(4) Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(5) Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Bauprodukte wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission 2 veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.
(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7) Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang
(Stand: 05.05.2023)
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