Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1310
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Ausnahme vom Verbot des Einführens der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union

Artikel 3 Bestätigtes Auftreten eines relevanten Schädlings während oder nach Ende des Einfuhrquarantänezeitraums

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang