VO (EU) 2023/1572
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausnahme vom Verbot des Einführens der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union
Artikel 3 Pflanzengesundheitszeugnis
Artikel 4 Anforderungen an das Einführen der spezifizierten Pflanzen in das Gebiet der Union
Artikel 5 Von den Mitgliedstaaten durchzuführende Inspektionen, Probenahmen und Tests
Artikel 6 Kennzeichnung für das Einführen in das Gebiet der Union
Artikel 7 Abfallentsorgung
Artikel 8 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Anhang In Bezug auf spezifizierte Pflanzen in Libanon zu erfüllende Anforderungen gemäß Artikel 2
1. Erzeugungsgebiete
2. Erhebungen in schädlingsfreien Gebieten
3. Erzeuger
4. Erzeugung aus zertifizierten spezifizierten Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind
5. Erzeugungsflächen
6. Handhabung
7. Lagerung
8. Tests vor dem Verpacken und der Ausfuhr