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Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2048 der Kommission vom 4. Juli 2023 zur Berichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 236 vom 26.09.2023 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011 2, (EU) 2019/2015 3, (EU) 2019/2016 4 und (EU) 2019/2018 5 der Kommission enthalten Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion.

(2) Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 47 einen Fehler, da die Einheit für den Energieverbrauch von Zweikanal-Luftkonditionierern falsch angegeben ist.

(3) Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III unter mehreren Nummern Fehler, da gemäß diesen die Angaben zum stündlichen Energieverbrauch in kWh/60 min auf die nächste Ganzzahl aufgerundet werden müssen, um in das Etikett für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer aufgenommen zu werden.

(4) Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III unter mehreren Nummern Fehler, die die Rundungsregel für die Leistung im Kühl- und Heizbetrieb sowie für die Energieeffizienzparameter SEER, SCOP, EER und COP betreffen.

(5) Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 sollte berichtigt werden, da der Wortteil "Netzspannungs" fehlt.

(6) Anhang IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 sollte berichtigt werden, da sich die Bereichsangabe "[0-100]" nur auf den CRI beziehen sollte.

(7) Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 enthält in Anhang VI einen Fehler in Bezug auf den thermodynamischen Parameter (rc) für den Fachtyp Zwei-Sterne-Abteil.

(8) Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 enthält einen Fehler in Anhang IV, da eine Bezugnahme auf Tabelle 4 fehlt und eine solche Bezugnahme erforderlich ist, um deutlich zu machen, dass keine Temperaturtoleranz zulässig ist.

(9) Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 sollten daher entsprechend berichtigt werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011

Die Anhänge I und III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission werden gemäß Anhang 1 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 2 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015

Die Anhänge VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission werden gemäß Anhang 2 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 3 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016

Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission wird gemäß Anhang 3 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 4 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018

Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission wird gemäß Anhang 4 der vorliegenden Verordnung berichtigt.

Artikel 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Juli 2023

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