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Regelwerk, EU 2023, Bau - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2461 der Kommission vom 7. November 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 über die harmonisierten Normen für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2461 vom 09.11.2023)



Ergänzende Informationen
NormenübersichtNormen zur VO (EU) 305/2011
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen Hersteller die Verfahren und Kriterien, die in den harmonisierten Normen enthalten sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, zur Bewertung der Leistung der unter diese Normen fallenden Bauprodukte in Bezug auf deren Wesentliche Merkmale heranziehen.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 der Kommission 2 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Raumerwärmungsanlagen.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 13240:2001, EN 13240:2001/A2:2004, EN 13240:2001/AC:2006 und EN 13240:2001/A2:2004/AC:2007 - Raumheizer für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfung, EN 13229:2001, EN 13229:2001/A1:2003, EN 13229:2001/A2:2004, EN 13229:2001/AC:2006 und EN 13229:2001/A2:2004/AC:2007 - Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfung, EN 12815:2001, EN 12815:2001/A1:2004, EN 12815:2001/AC:2006 und EN 12815:2001/A1:2004/AC:2007 - Herde für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfung, EN 12809:2001, EN 12809:2001/A1:2004, EN 12809:2001/A1:2004/AC:2007 und EN 12809:2001/AC:2006 - Heizkessel für feste Brennstoffe - Nennwärmeleistung bis zu 50 kW und EN 14785:2006 - Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets - Anforderungen und Prüfverfahren. Die Fundstellen dieser Normen sind in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union 3 veröffentlicht.

(4) Die Überarbeitung dieser Normen führte zur Annahme der überarbeiteten harmonisierten Normen EN 16510-2-1:2022 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-1: Raumheizer, EN 16510-2-2:2022 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine, EN 16510-2-3:2022 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-3: Herde, EN 16510-2-4:2022 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe - Nennwärmeleistung bis 50 kW und EN 16510-2-6:2022 - Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe - Teil 2-6: Mechanisch mit Holzpellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde.

(5) Die überarbeiteten Normen enthalten Messverfahren für NOx-, Kohlenwasserstoff- und Feinstaubemissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe, Spezifikationen für die Klassifizierung von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Systemgrenzen für Geräte mit dichtem Verbrennungs-Kreislauf, die geltende Energieeffizienz- und Energieeffizienzklassenkennzeichnung, den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie wesentliche Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit. Die überarbeiteten Normen ermöglichen es den Herstellern, Angaben zu Emissionen, Energieeffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit zu machen, und tragen somit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse bei.

(6) Die Kommission hat zusammen mit dem CEN geprüft, ob die vom CEN überarbeiteten harmonisierten Normen dem Auftrag im Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 und in der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entsprechen.

(7) Die vom CEN überarbeiteten harmonisierten Normen entsprechen dem Durchführungsbeschluss C(2021) 5359 und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(8) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/451 der Kommission 4 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

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(Stand: 10.11.2023)

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