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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/351 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen, der Muster für Erklärungen sowie der Muster für amtliche Erklärungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials

(ABl. L 2024/351 vom 09.02.2024)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/ EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 2, insbesondere auf Artikel 90 Absatz 1 Buchstaben a und c sowie Artikel 126 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission 3 enthält Musterbescheinigungen in Form von Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und Erklärungen unter anderem für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials, die in den Anwendungsbereich der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/686 4 und (EU) 2020/692 5 der Kommission fallen.

(2) In den Artikeln 14 bis 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 ist vorgesehen, dass die Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und amtlichen Erklärungen, die für den Eingang bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials in die Union zu verwenden sind, mit einem der in Anhang II Kapitel 1 bis 68 bzw. Anhang III Kapitel 1 und 2 der genannten Durchführungsverordnung festgelegten Muster übereinzustimmen haben. Aus Gründen der Klarheit und der rechtlichen Kohärenz ist es notwendig, den Wortlaut aller dieser Muster anzupassen.

(3) In Artikel 14

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