Regelwerk, EU 2024

Empf. (EU) 2024/1590
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Anhang

1. Einleitung

2. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

3. Begriffsbestimmungen in der Richtlinie (EU) 2023/1791

4. Geänderte Verpflichtungen gemäss Artikel 8 DER Richtlinie (EU) 2023/1791

4.1. Änderungen der Höhe und der Berechnung der erforderlichen kumulierten Endenergieeinsparungen (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2023/1791)

4.1.1. Mindestquoten für neue jährliche Energieeinsparungen

Tabelle 1: Mindestquoten für neue jährliche Energieeinsparungen, die aufgrund der Energieeinsparverpflichtung erforderlich sind.

Tabelle 2: Quoten zur Berechnung der erforderlichen kumulierten Endenergieeinsparungen für den Zeitraum 2021-2030.

4.1.2. Ausnahmeregelung für Zypern und Malta.

4.1.3. Quote für neue jährliche Energieeinsparungen nach 2030

4.1.4. Übertragung möglicher Defizite oder Übererfüllungen aus dem vorangegangenen Zeitraum

4.2. Auswirkungen der Änderungen an der Definition des Endenergieverbrauchs

4.3. Anforderung, die Rolle von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften zu berücksichtigen und zu fördern (Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791)

4.4. Bekämpfung von Energiearmut (Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791)

4.4.1. Festlegung des Anteils der Endenergieeinsparungen in den Zielgruppen

Tabelle 3: Indikatoren gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Ermittlung des Anteils von Energiearmut.

Tabelle 4: Mindestanteil der geforderten kumulierten Endenergieeinsparungen, die in vorrangigen Gruppen zu erzielen sind, auf der Grundlage der in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 aufgeführten Indikatoren.

4.4.2. Definition der Zielgruppe(n)

4.5. Vermeidung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen (Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791)

4.6. Beitrag von Artikel 8 zu Artikel 4 (Artikel 8 Absatz 14 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2023/1791)

4.7. Anrechnungsfähigkeit strategischer Maßnahmen (Artikel 8 Absatz 14 Buchstabe c)

5. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung von Artikel 9 über Energieeffizienzverpflichtungssysteme (EEVS)

6. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung von Artikel 10 über alternative Massnahmen

6.1. Messung, Kontrolle und Überprüfung bei der Berichterstattung über ein Maßnahmenpaket

6.2. Steuerliche Maßnahmen (Nachweis der Wirksamkeit) (Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung von Anhang V

7.1. Berechnung der Energieeinsparungen für die Zwecke des Artikels 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 (Anteil der Energiearmut)

7.2. Nachweis des Ziels, Endenergieeinsparungen zu erzielen, und Vorlage von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Energieeinsparungen auf eine strategische Maßnahme zurückzuführen sind (Anhang V Nummer 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7.3. Ausnahmen (Anhang V Nummer 2 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7.3.1. Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU

7.3.2. Artikel 5 und 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 (Bestimmungen für den öffentlichen Sektor)

7.4. Dringlichkeitsverordnungen (Anhang V Nummer 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7.5. Lastenteilung (Anhang V Nummer 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7.6. Wechselwirkungen mit dem EU-EHS (Anhang V Nummer 2 Buchstabe f der Richtlinie (EU) 2023/1791)

7.6.1. Klarstellung der Zusätzlichkeit zum EU-EHS und seiner Anwendung auf neue Sektoren

7.6.2. Fehlende Zusätzlichkeit von Energieeinsparungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur kostenlosen Zuteilung von EU-EHS-Zertifikaten

7.7. Ausschluss fossiler Brennstoffe

7.7.1. Anrechnungsfähigkeit strategischer Maßnahmen

Abbildung 1

7.7.2. Anrechnung von Energieeinsparungen durch anrechenbare strategische Maßnahmen

7.8. Bestimmungen zur Unterstützung solarthermischer Technologien

7.9. Ermittlung von Energieeinsparungen durch steuerliche Maßnahmen

7.9.1. Verwendung von Elastizitäten und Überschneidungen mit anderen strategischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Union

7.9.2. Verteilungseffekte und deren Minderung

8. Berichtspflichten

8.1. Aktualisierung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne

8.2. Fortschrittsberichte