RL (EU) 2024/1640
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Nationale Maßnahmen in Sektoren, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind
Artikel 3 Ermittlung exponierter Sektoren auf nationaler Ebene
Artikel 4 Anforderungen an bestimmte Dienstleister
Artikel 5 Anforderungen an die Gewährung von Aufenthaltsrechten im Gegenzug für Investitionen
Artikel 6 Kontrollen der Führungsebene und der wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Verpflichteter
Abschnitt 3
Risikobewertungen
Artikel 7 Risikobewertung auf Unionsebene
Artikel 8 Nationale Risikobewertung
Artikel 9 Statistiken
Kapitel II
Register
Abschnitt 1
Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer
Artikel 10 Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer
Artikel 11 Allgemeine Vorschriften für den Zugang von zuständigen Behörden, Selbstverwaltungseinrichtungen und Verpflichteten zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer
Artikel 12 Besondere Vorschriften für den Zugang von Personen mit berechtigtem Interesse zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer
Artikel 13 Verfahren für die Überprüfung und gegenseitige Anerkennung eines berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer
Artikel 14 Mustertexte und Verfahren
Artikel 15 Ausnahmen von den Regeln für den Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer
Abschnitt 2
Informationen zu Bankkonten
Artikel 16 Bankkontenregister und elektronische Datenabrufsysteme
Artikel 17 Durchführungsrechtsakte für die Vernetzung von Registern
Abschnitt 3
Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien
Artikel 18 Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien
Kapitel III
Zentrale Meldestellen
Artikel 19 Einrichtung der zentralen Meldestelle
Artikel 20 Grundrechtsbeauftragter
Artikel 21 Zugang zu Informationen
Artikel 22 Antworten auf Informationsersuchen
Artikel 23 Bereitstellung von Informationen an Aufseher
Artikel 24 Aussetzung oder Verweigerung der Zustimmung
Artikel 25 Anweisung zur Überwachung von Transaktionen oder Tätigkeiten
Artikel 26 Unterrichtung der Verpflichteten
Artikel 27 Jahresbericht der zentralen Meldestelle
Artikel 28 Rückmeldung der zentralen Meldestelle
Artikel 29 Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen
Artikel 30 Geschützte Kommunikationskanäle
Artikel 31 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen
Artikel 32 Gemeinsame Analysen
Artikel 33 Verwendung der zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen durch die zentralen Meldestellen
Artikel 34 Zustimmung zur Weitergabe von zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen
Artikel 35 Wirkung strafrechtlicher Bestimmungen
Artikel 36 Vertraulichkeit der Meldungen
Kapitel IV
Beaufsichtigung der Geldwäschebekämpfung
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 37 Befugnisse und Ressourcen der nationalen Aufseher
Artikel 38 Beaufsichtigung von Formen von Infrastruktur bestimmter Vermittler, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig sind
Artikel 39 Bereitstellung von Informationen für Verpflichtete
Artikel 40 Risikobasierte Aufsicht
Artikel 41 Zentrale Kontaktstellen
Artikel 42 Offenlegung gegenüber zentralen Meldestellen
Artikel 43 Bereitstellung von Informationen an zentrale Meldestellen
Artikel 44 Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung
Artikel 45 Bereitstellung von Informationen über grenzüberschreitende Tätigkeiten
Artikel 46 Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Rahmen der Gruppenaufsicht
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung in Bezug auf Verpflichtete, die grenzüberschreitenden Tätigkeiten ausüben
Artikel 48 Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gruppenstrategien in Drittländern
Abschnitt 2
Zusammenarbeit innerhalb der Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und mit den entsprechenden Drittlandsbehörden
Artikel 49 Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
Artikel 50 Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nichtfinanzsektor
Artikel 51 Zusammenarbeit mit Aufsehern in Drittländern
Abschnitt 3
Besondere Bestimmungen für Selbstverwaltungseinrichtungen
Artikel 52 Überwachung von Selbstverwaltungseinrichtungen
Abschnitt 4
Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Artikel 53 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 54 Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Niederlassungen von Verpflichteten und bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs
Artikel 55 Geldbußen
Artikel 56 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Artikel 57 Zwangsgelder
Artikel 58 Bekanntmachung von Geldbußen, verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und Zwangsgeldern
Artikel 59 Austausch von Informationen über Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Abschnitt 5
Meldung von Verstößen
Artikel 60 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Kapitel V
Zusammenarbeit
Abschnitt 1
Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 61 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 62 Übermittlung der Liste der zuständigen Behörden
Artikel 63 Zusammenarbeit mit der AMLA
Abschnitt 2
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Austausch vertraulicher Informationen
Artikel 64 Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Kredit- oder Finanzinstituten
Artikel 65 Zusammenarbeit in Bezug auf Abschlussprüfer
Artikel 66 Zusammenarbeit mit Behörden, die für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen zuständig sind
Artikel 67 Anforderungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses
Artikel 68 Informationsaustausch zwischen Aufsehern sowie mit anderen Behörden
Abschnitt 3
Leitlinien für die Zusammenarbeit
Artikel 69 Leitlinien für die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Kapitel VI
Datenschutz
Artikel 70 Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 71 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 72 Ausschussverfahren
Artikel 73 Übergangsverwaltung von FIU.net
Artikel 74 Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849
Artikel 75 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
Artikel 76 Überprüfung
Artikel 77 Aufhebung
Artikel 78 Umsetzung
Artikel 79 Inkrafttreten
Artikel 80 Adressaten