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Regelwerk, EU 2024, Abfall / Immissionsschutz/Wasser - EU Bund

Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1785 vom 15.07.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" stellt die europäische Strategie zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050 dar, in deren Rahmen die Verwendung, Wiederverwendung und das Management von Ressourcen optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert werden sowie gleichzeitig dem Bedarf an Maßnahmen, die tiefgreifende Veränderungen bewirken, und der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen Rechnung getragen wird. Ferner geht es darum, dafür zu sorgen, dass dieser Übergang gerecht und inklusiv ist und dabei niemand zurückgelassen wird. Die Union hat sich auch zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris 4 und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie zur Beteiligung an der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet. In der Chemikalienstrategie der Union für Nachhaltigkeit vom Oktober 2020 und in dem im Mai 2021 angenommenen Null-Schadstoff-Aktionsplan wird speziell auf die im europäischen Grünen Deal thematisierten Aspekte der Umweltverschmutzung eingegangen. Parallel dazu wird in der neuen Industriestrategie für Europa die potenzielle Rolle zukunftsweisender Technologien stärker hervorgehoben. Weitere besonders relevante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 5 sind das Europäische Klimagesetz 6, das Paket "Fit für 55", die Methanstrategie und der "Global Methane Pledge" von Glasgow, die Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, die Biodiversitätsstrategie, die Strategie "Vom Hof auf den Tisch", die Bodenstrategie und die Initiative für nachhaltige Produkte. Darüber hinaus wird in der im Rahmen der EU-Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 vorgelegten Mitteilung REPowerEU ein gemeinsames europäisches Vorgehen vorgeschlagen, um die Diversifizierung der Energielieferungen zu unterstützen, den Übergang zu Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu verbessern.

(2) Die Kommission kündigte im europäischen Grünen Deal eine Überprüfung der Unionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch große Industrieanlagen an, einschließlich einer Überprüfung des sektoralen Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften sowie der Frage, wie diese vollständig mit der Klima-, Energie- und Kreislaufwirtschaftspolitik in Einklang gebracht werden können. Auch im Null-Schadstoff-Aktionsplan, im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und in der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" wird zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Wiederverwendung bei gleichzeitiger Reduzierung der Schadstoffemissionen an der Quelle aufgerufen. Hierzu zählen auch Quellen, die derzeit nicht unter die Richtlinie 2010/75/EU fallen. Die Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch bestimmte Agrar- und Industrietätigkeiten bei gleichzeitiger Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren, die vielfältige positive Nebeneffekte für die Umwelt- und Klimaziele des europäischen Grünen Deals haben, erfordert die Einbeziehung dieser Tätigkeiten in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie.

(3) Der mineralgewinnenden Industrie der Union kommt bei der Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals sowie der Industriestrategie der Union und jeder Aktualisierung dieser Strategie eine Schlüsselrolle zu. Metalle sind von entscheidender Bedeutung für den digitalen und grünen Wandel, den Wandel im Energie- und Rohstoffsektor sowie den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und um die wirtschaftliche Resilienz und Autonomie der Union zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen in der Union insbesondere angesichts der weltweit wachsenden Nachfrage, der Anfälligkeit der Lieferketten und der geopolitischen Spannungen nachhaltige Kapazitäten und ein nachhaltiges Angebot ausgebaut werden. Dies erfordert wirksame, maßgeschneiderte und harmonisierte Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die besten verfügbaren Techniken festgelegt und eingesetzt und so die effizientesten Verfahren angewandt und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt möglichst gering gehalten werden. Die Governance-Mechanismen der Richtlinie

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(Stand: 04.09.2024)

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