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Delegierte Verordnung (EU) 2024/2622 der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme der Verordnung (EU) 2023/2419 des Europäischen Parlaments und des Rates in die Liste in dem genannten Anhang
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2622 vom 04.10.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In Anhang 2 des Windsor-Rahmens 2 sind die Bestimmungen des Unionsrechts aufgeführt, die für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gelten.
(2) Mit dem Beschluss Nr. 2/2024 des Gemeinsamen Ausschusses 3 wurde die Verordnung (EU) 2023/2419 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 unter Nummer 34 "Futtermittel - Erzeugnisse und Hygiene" in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen. Der Beschluss Nr. 2/2024 trat am 17. Mai 2024 in Kraft.
(3) Die Verordnung (EU) 2023/1231 enthält besondere Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, die in Nordirland für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden sollen. In Anhang I der genannten Verordnung sind die Bestimmungen des Unionsrechts aufgeführt, die nicht für Sendungen mit Einzelhandelswaren gelten, die zum Inverkehrbringen in Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden.
(4) Unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit des Vereinigten Königreichs für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher in Nordirland in Bezug auf Einzelhandelswaren, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, sollte die Verordnung (EU) 2023/2419 angesichts ihres Inhalts in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1231 aufgenommen werden.
(5) Die Verordnung (EU) 2023/1231 sollte daher entsprechend geändert werden.
(6) Im Interesse der Rechtssicherheit und um unnötige Störungen des Handels zu vermeiden, sollte die vorliegende Verordnung unverzüglich in Kraft treten und rückwirkend ab dem 17. Mai 2024 gelten
- hat folgende Verordnung erlassen:
In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1231 wird folgende Nummer angefügt:
"68. *Verordnung (EU) 2023/2419 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel *
_____
*) ABl. L, 2023/2419, 27.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2419/oj.".
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 17. Mai 2024.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Juli 2024
2) Siehe Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (ABl. L 102 vom 17.04.2023 S. 87).
3) Beschluss Nr. 2/2024 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemeinsamen Ausschusses vom 16. Mai 2024 zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
4) Verordnung (EU) 2023/2419 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel (ABl. L, 2023/2419, 27.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2419/oj).
ENDE |
(Stand: 14.10.2024)
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