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Regelwerk, EU 2024, Immissionsschutz/Klimaschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2649 der Kommission vom 10. Oktober 2024 zur Berichtigung der schwedischen Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die im Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die Zwecke des CO2-Grenzausgleichssystems

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2649 vom 11.10.2024)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems 1, insbesondere auf Artikel 35 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die schwedische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 der Kommission 2 enthält einen Fehler in Anhang II Abschnitt 1 Nummer 39 betreffend die Begriffsbestimmung für eine Art von Gas. Der fehlerhafte Begriff, der eine andere Art von Gas bezeichnet, die ebenfalls unter die genannte Verordnung fällt, wurde jedes Mal verwendet, wenn der bestimmte Begriff in den Anhängen II, III und IV auftritt. Dieser Fehler wirkt sich auf den Inhalt dieser Bestimmungen aus.

(2) Die schwedische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des CBAM-Ausschusses, die vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 abgegeben wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Oktober 2024

1) ABl. L 130 vom 16.05.2023 S. 52, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/956/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 der Kommission vom 17. August 2023 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die im Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die Zwecke des CO2-Grenzausgleichssystems (ABl. L 228 vom 15.09.2023 S. 94, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1773/oj).


ENDE

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