Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/3117
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Artikel 1 Übermittlung der Angaben

Artikel 2 Meldestichtage

Artikel 3 Einreichungstermine

Artikel 4 Meldeschwellen - Ein- und Austrittskriterien

Artikel 5 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf Einzelbasis - vierteljährliche Meldungen

Artikel 6 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf Einzelbasis - halbjährliche Meldungen

Artikel 7 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 8 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen - zusätzliche Meldepflichten auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 9 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen durch Wertpapierfirmen, die unter die Artikel 95 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallen, auf Einzelbasis

Artikel 10 Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen durch Gruppen, die ausschließlich aus Wertpapierfirmen bestehen, die unter die Artikel 95 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallen, auf konsolidierter Basis

Artikel 11 Übermittlung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis durch Institute, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen

Artikel 12 Übermittlung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis durch Institute, die nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden

Artikel 13 Angaben zu Verlusten aus immobilienbesicherten Darlehensgeschäften gemäß Artikel 430a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 14 Angaben zu Großkrediten auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 15 Angaben zur Verschuldungsquote auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 16 Angaben zur Liquiditätsdeckung auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 17 Angaben zur stabilen Refinanzierung auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 18 Angaben zu zusätzlichen Parametern für die Liquiditätsüberwachung auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 19 Angaben zur Belastung von Vermögenswerten auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 20 Zusätzliche Angaben zur Ermittlung von G-SRI und zur Zuweisung von Quoten für die G-SRI-Puffer

Artikel 21 Angaben zu Zinsrisiken im Anlagebuch auf Einzel- und auf konsolidierter Basis

Artikel 22 IT-Lösungen, Meldebögen und Erläuterungen

Artikel 23 Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den Datenmeldungen

Artikel 24 Übergangsbestimmungen

Artikel 25 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451

Artikel 26 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I

Anhang II