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Durchführungsverordnung (EU) 2024/3147 des Rates vom 13. Dezember 2024 zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
(ABl. L 2024/3147 vom 13.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali 1, insbesondere auf Artikel 12 Absätze 1 und 4,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. September 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1770 angenommen.
(2) Am 13. Dezember 2021 hat der Rat die Verordnung (EU) 2021/2201 2 angenommen, mit der der Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates 3 wirksam wird, mit dem der Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates 4 geändert und ein neuer Rahmen geschaffen wurde, in dem weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen vorgesehen werden, die für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, oder für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Mali unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben.
(3) Der Rat hat die in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2017/1770 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Gründe in den Einträgen von drei Personen geändert werden.
(4) Die Verordnung (EU) 2017/1770 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang Ia der Verordnung (EU) 2017/1770 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2024.
2) Verordnung (EU) 2021/2201 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021 S. 1).
3) Beschluss (GASP) 2021/2208 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 446 vom 14.12.2021 S. 44).
4) Beschluss (GASP) 2017/1775 des Rates vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali (ABl. L 251 vom 29.09.2017 S. 23).
Anhang |
In Anhang Ia der Verordnung (EU) 2017/1770 erhalten die Einträge 2, 3 und 4 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"2. | WAGUÉ, Ismaël | Geburtsort: Bamako Geburtsdatum: 2.3.1975 Staatsangehörigkeit: Malier Reisepass-Nr.: Diplomatenpass AA0193660, gültig bis 15.2.2023 Geschlecht: männlich Funktion: Minister für Aussöhnung, Oberstmajor |
Oberstmajor Ismaël Wagué ist ein wichtiges Mitglied des inneren Kreises um Oberst Assimi Goïta und war neben Oberst Goïta, Oberst Sadio Camara, Oberst Modibo Koné und Oberst Malick Diaw einer der Hauptakteure des Putsches vom 18. August 2020.
Am 19. August 2020 teilte er mit, dass die Streitkräfte die Macht übernommen haben; daraufhin wurde er Sprecher des Nationalen Komitees für die Rettung des Volkes (Comité national pour le salut du peuple, CNSP).Ismaël Wagué ist daher für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Malis bedrohen. |
(Stand: 17.12.2024)
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