VO (EU) 2024/3169
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Festlegung der Antragszeiträume für die Beantragung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Beratung
Artikel 3 Beantragung gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 4 Mitteilung an den Entwickler der Gesundheitstechnologie über die Einleitung der gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen
Artikel 5 Auswahl einzelner Sachverständiger für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen
Artikel 6 Berufliche Geheimhaltungspflicht der einzelnen Sachverständigen
Artikel 7 Informationspaket und weitere Daten für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen
Artikel 8 Erstellung des Musters für das Informationspaket für den Fall, dass die gemeinsame wissenschaftliche Beratung parallel zur Erteilung eines wissenschaftlichen Rates durchgeführt wird
Artikel 9 Liste der Fragen, die in dem Treffen für einen Gedankenaustausch zu erörtern sind
Artikel 10 Beitrag der einzelnen Sachverständigen zu gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen
Artikel 11 Konsultation von Interessenverbänden im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 12 Treffen mit dem Entwickler einer Gesundheitstechnologie
Artikel 13 Abschlussdokumente gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 14 Schriftwechsel im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 15 Verarbeitung personenbezogener Daten