VO (EU) 2025/117
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Festlegung der Antragszeiträume für die Beantragung gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 3 Beantragung gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 4 Informationsaustausch über die ausgewählten Anträge auf gemeinsame wissenschaftliche Beratung
Artikel 5 Mitteilung an den Entwickler der Gesundheitstechnologie über die Einleitung der gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen
Artikel 6 Auswahl einzelner Sachverständiger für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen
Artikel 7 Berufliche Geheimhaltungspflicht der einzelnen Sachverständigen
Artikel 8 Informationspaket und weitere Daten für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen
Artikel 9 Erstellung des Musters für das Informationspaket für den Fall, dass die gemeinsame wissenschaftliche Beratung parallel zur Beratung mit einem Expertengremium durchgeführt wird
Artikel 10 Liste der Fragen, die in dem Treffen für einen Gedankenaustausch zu erörtern sind
Artikel 11 Beitrag der einzelnen Sachverständigen zu gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen
Artikel 12 Konsultation von Interessenverbänden im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 13 Treffen mit dem Entwickler der Gesundheitstechnologie
Artikel 14 Abschlussdokumente gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen, die parallel zu Beratungen mit einem Expertengremium durchgeführt werden
Artikel 15 Schriftwechsel im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen
Artikel 16 Verarbeitung personenbezogener Daten