Regelwerk, EU 2025

VO (EU) 2025/117
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Festlegung der Antragszeiträume für die Beantragung gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen

Artikel 3 Beantragung gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen

Artikel 4 Informationsaustausch über die ausgewählten Anträge auf gemeinsame wissenschaftliche Beratung

Artikel 5 Mitteilung an den Entwickler der Gesundheitstechnologie über die Einleitung der gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen

Artikel 6 Auswahl einzelner Sachverständiger für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen

Artikel 7 Berufliche Geheimhaltungspflicht der einzelnen Sachverständigen

Artikel 8 Informationspaket und weitere Daten für gemeinsame wissenschaftliche Beratungen

Artikel 9 Erstellung des Musters für das Informationspaket für den Fall, dass die gemeinsame wissenschaftliche Beratung parallel zur Beratung mit einem Expertengremium durchgeführt wird

Artikel 10 Liste der Fragen, die in dem Treffen für einen Gedankenaustausch zu erörtern sind

Artikel 11 Beitrag der einzelnen Sachverständigen zu gemeinsamen wissenschaftlichen Beratungen

Artikel 12 Konsultation von Interessenverbänden im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen

Artikel 13 Treffen mit dem Entwickler der Gesundheitstechnologie

Artikel 14 Abschlussdokumente gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen, die parallel zu Beratungen mit einem Expertengremium durchgeführt werden

Artikel 15 Schriftwechsel im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Beratungen

Artikel 16 Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 17