Regelwerk, EU 2025

Beschl. (EU) 2025/315
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Mitteilung über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen

1. Übermittlung der Mitteilung durch:

2. Datum der Mitteilung

3. Zeitpunkt und Dauer der geplanten Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen

4. Umfang der geplanten Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen mit Angabe des Abschnitts/der Abschnitte der Binnengrenzen, an dem/denen Grenzkontrollen wieder eingeführt oder verlängert werden sollen

5. Die Mitteilung betrifft:

6. Wenn die Mitteilung in Bezug auf ein vorhersehbares Ereignis weniger als vier Wochen vor der geplanten Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen erfolgt

7. Ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit aufgrund von:

8. Bezeichnung der zugelassenen Grenzübergangsstellen

9. Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten

10. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nach Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399

11. Wenn die Mitteilung eine Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach sechs Monaten gemäß Artikel 25a Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/399 betrifft

12. Wenn die Mitteilung eine Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach zwei Jahren aufgrund einer schwerwiegenden, außergewöhnlichen Situation betrifft

13. Weitere Informationen (optional)

14. Zurückhaltung von Informationen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit

15.