VO (EG) 336/2006
- Inhalt =>

Artikel 1 Ziel

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Einhaltung der Bestimmungen

Artikel 5 Anforderungen an die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

Artikel 6 Zeugniserteilung und Überprüfung

Artikel 7 Ausnahmeregelung

Artikel 8 Gültigkeit, Annahme und Anerkennung von Zeugnissen

Artikel 9 Sanktionen

Artikel 10 Berichterstattung

Artikel 11 Änderungen

Artikel 12 Ausschussverfahren

Artikel 13 Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 14 Inkrafttreten

Anhang I

Teil A - Umsetzung

1. Allgemeines

1.1. Begriffsbestimmungen

1.2. Zielsetzungen

1.3. Anwendungsbereich

1.4. Betriebliche Anforderungen an ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

2. Konzept des Unternehmens in Bezug auf Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz

3. Zuständigkeitsbereiche und Weisungsbefugnisse innerhalb des Unternehmens

4. Durchführungsbeauftragte(r)

5. Zuständigkeitsbereiche und Weisungsbefugnisse des Kapitäns

6. Materielle und personelle Voraussetzungen

7. Erarbeitung von Plänen für den Betriebsablauf an Bord

8. Vorbereitung auf Notfallsituationen

9. Berichterstattung über Abweichungen von einschlägigen Vorschriften, Unfälle und gefährliche Vorkommnisse sowie Analyse dieser Ereignisse

10. Instandhaltung von Schiff und Ausrüstung

11. Unterlagen

12. Überwachung der Einhaltung des Systems zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen sowie Überprüfung und Auswertung durch das Unternehmen

Teil B - Zeugniserteilung, Überprüfung und Kontrolle

13. Zeugniserteilung und regelmäßige Überprüfung

14. Erteilung eines Vorläufigen Zeugnisses

15. Überprüfung

16. Zeugnisformulare

Anlage

Anhang II Vorschriften für die Verwaltungen zur Umsetzung des internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-CODE)

Teil A - Allgemeine Bestimmungen

Teil B - Zeugniserteilung und Normen

2. Zeugniserteilung

3. Managementstandards

4. Kompetenzstandards

5.