RL 2007/36/EU
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene
Kapitel Ia
Identifizierung der Aktionäre, Übermittlung von Informationen und Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten
Artikel 3a Identifizierung der Aktionäre
Artikel 3b Übermittlung von Informationen
Artikel 3c Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten
Artikel 3d Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz der Kosten
Artikel 3e Intermediäre aus Drittländern
Artikel 3f Informationen über die Durchführung
Kapitel Ib
Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern
Artikel 3g Mitwirkungspolitik
Artikel 3h Anlagestrategie institutioneller Anleger und Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern
Artikel 3i Transparenz bei Vermögensverwaltern
Artikel 3j Transparenz bei Stimmrechtsberatern
Artikel 3k Überprüfung
Kapitel II
Hauptversammlungen
Artikel 4 Gleichbehandlung der Aktionäre
Artikel 5 Informationen vor der Hauptversammlung
Artikel 6 Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen
Artikel 7 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Artikel 8 Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
Artikel 9 Fragerecht
Artikel 9a Recht auf Abstimmung über die Vergütungspolitik
Artikel 9b Im Vergütungsbericht anzugebende Informationen und Recht auf Abstimmung über den Vergütungsbericht
Artikel 9c Transparenz von und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen
Artikel 10 Stimmrechtsvertretung
Artikel 11 Förmlichkeiten der Bestellung des Vertreters und der Benachrichtigung über die Bestellung
Artikel 12 Abstimmung per Brief
Artikel 13 Beseitigung bestimmter Hemmnisse, die einer tatsächlichen Ausübung des Stimmrechts im Wege stehen
Artikel 14 Abstimmungsergebnisse
Kapitel IIa
Durchführungsrechtsakte und Sanktionen
Artikel 14a Ausschussverfahren
Artikel 14b Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel III
Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Inkrafttreten