Entsch. 2007/777/EG
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Bedingungen für Arten und Tiere
Artikel 3 Tierseuchenrechtliche Anforderungen in Bezug auf Ursprung und Behandlung der Fleischerzeugnisse und der behandelten Mägen, Blasen und Därme
Artikel 4 Hygienerechtliche Anforderungen an frisches Fleisch, das für die Herstellung der zur Einfuhr in die Gemeinschaft bestimmten Fleischerzeugnisse und behandelten Mägen, Blasen und Därme verwendet wird, sowie Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen
Artikel 5 Durchfuhr durch die Gemeinschaft oder Lagerung in der Gemeinschaft von Sendungen von Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen
Artikel 6 Ausnahmeregelung für bestimmte Bestimmungsorte in Russland
Artikel 6a Ausnahmeregelung für die Durchfuhr durch Kroatien von für Drittländer bestimmten Sendungen aus Bosnien und Herzegowina
Artikel 7 Übergangsbestimmung
Artikel 8 Aufhebung
Artikel 9 Geltungsbeginn
Artikel 10 Adressaten
Teil 1
Abgrenzung von Gebieten der in den Teilen 2 und 3 aufgeführten Länder
Teil 2
Drittländer bzw. Teile von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen in die Union zugelassen ist
Teil 3
Drittländer bzw. Teile von Drittländern, aus denen im Rahmen der Regelung a "unspezifische Behandlung" die Einfuhr nicht gestattet ist, die jedoch Biltong/Jerky und pasteurisierte Fleischerzeugnisse in die EU einführen dürfen
Teil 4
Erläuterung der in den Tabellen der Teile 2 und 3 verwendeten Codes
Anhang III Muster - Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigung für bestimmte Fleischerzeugnisse und behandelte Mägen, Blasen und Därme, die zum Versand aus Drittländern in die Europäische Union bestimmt sind